Lt. Herr Heilmann gab es früher entlang des Langenäckerwegs, anschließend an das Baugebiet, einen Entwässerungsgraben. Dieser Graben wurde von LKW’s zusammengedrückt und das Wasser läuft auf den Weg und dann weiter auf die Grundstücke.

 

BGMin Wolf-Pleßmann weist darauf hin, dass jeder Grundstückseigentümer verpflichtet ist, selbst zu entwässern..

 

Herr Heilmann merkt an, dass benannter Graben existiert hatte, aber von der Gemeinde nicht instandgehalten wurde. Das abfließende Wasser nimmt Schotter mit und schwemmt diesen auf die Wiese. Er kann sich erinnern, dass es früher hieß, dass die Jagdpacht für die Wegeunterhaltung benutzt wird.

 

Herr Grimm ist der Meinung, dass die Wege nicht kaputt gehen würden, wie es momentan ist, wenn man Seitenstreifen ab und an öffnen würde. Egal welchen Weg man in Rüdenau betrachtet, nirgends gibt es eine Seitenrinne, damit das Wasser weglaufen kann. Der Bauhof besitzt entsprechende Gerätschaften, um solche Arbeiten auszuführen.