Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Industriegebiet Süd II“, im Industriegebiet.

 

Der Bauherr beabsichtigt, auf den Grundstücken Fl.Nr. 3888/2, 3888 und 3888/3 den Umzug der Werkstatt vom alten Standort, zwischen dem Werk 1 und der Logistikhalle 1, in die Logistikhalle2.

Die Umbauten finden in Innenbereichen statt, es gibt keine Änderungen am Gebäudebestand.

Die Anzahl der Beschäftigten bleibt unverändert. In der Logistikhalle 2 entsteht die neue Werkstatt inklusive Ersatzteillager mit Zugang zum Werk 4.

 

Es sind keine weiteren Stellplätze erforderlich.

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

 

Beratung:

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 


Beschluss:

Der Markt Kleinheubach erteilt dem Bauvorhaben in der vorliegenden Form das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.