Sitzung: 23.05.2023 MK/021/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Industriegebiet Süd II“, im Industriegebiet.
Der Bauherr beabsichtigt, auf den Grundstücken Fl.Nr. 3888/2, 3888 und 3888/3 den Umzug der Werkstatt vom alten Standort, zwischen dem Werk 1 und der Logistikhalle 1, in die Logistikhalle2.
Die Umbauten finden in Innenbereichen statt, es gibt keine Änderungen am Gebäudebestand.
Die Anzahl der Beschäftigten bleibt unverändert. In der Logistikhalle 2 entsteht die neue Werkstatt inklusive Ersatzteillager mit Zugang zum Werk 4.
Es sind keine weiteren Stellplätze erforderlich.
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.
Beratung:
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Beschluss:
Der Markt Kleinheubach erteilt dem Bauvorhaben in der
vorliegenden Form das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.