Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Auf Grundlage der Beratung vom 24.11.2022 zur zukünftigen Geschwindigkeitsregelung und Verkehrsführung für den Altort wurde im Rahmen des Mobilitätskonzeptes die Hauptstraße für den fließenden und ruhenden Verkehr mitbetrachtet.

 

Die Ergebnisse wurden in vorangegangenem Tagesordnungspunkt vorgestellt.

 

Von der Ingenieurgesellschaft SB bmH Steenken & Breitenbach wurde in Abstimmung mit StetePlanung die Vorplanung für die grundhafte Erneuerung der Bachgasse ausgearbeitet.

 

Der von fachlicher Seite empfohlene Ausbau sieht für den Kraftverkehr eine Einbahnregelung vor. Die Abgrenzung zwischen Fahrbahn und Gehweg bzw. Parkflächen soll durch 2-3cm hohe Bordsteine erfolgen.

 

Mit dem geplanten Ausbau wäre sowohl im Rahmen einer Konzeptstudie eine Begrenzung auf 20 km/h, als auch die höhere Geschwindigkeitsklassen bis 30 km/h möglich. Die Begrenzung durch Bordsteine zwischen Fahrbahn und Gehweg regelt juristisch, dass der Gehweg gegenüber einem niveaugleichen Ausbau nicht als Fahrbahn genutzt werden darf und hinsichtlich der überstehenden Treppenanlagen die Sicherheit für Fußgänger verbessert wird. Pkw-Stellplätze sollen dort geschaffen werden, wo dies die StVO und Regeln der Technik zulassen.

 

Für den Ausbau des Fahrbahnbelages wäre sowohl Asphalt, als auch Pflaster möglich, was  im nächsten Planungsschritt der Entwurfsplanung ausgearbeitet wird. Die Gehweg- und Parkplatzflächen wären aufgrund der Leitungslagen und optischen Abgrenzung in Pflaster herzustellen.

Die Oberflächengestaltung wird in einer weiteren Planungsphase zusammen mit unserem Städteplaner Herrn Neu festgelegt und ist nicht Bestandteil der heutigen Beratung.

 

Mit dem Ausbau der Straßenflächen sollen die Haupt- und Hausanschlussleitungen sowie die Straßenbeleuchtung erneuert werden und ein Kanal-Trennsystem sowie eine Breitband-Glasfaserversorgung hergestellt werden. Ebenso wird die Möglichkeit einer Nahwärmeversorgung mitbetrachtet.

 

Herr Steenken von der Ingenieurgesellschaft SB mbH Steenken & Breitenbach aus Laudenbach stellt drei mögliche Ausbauvarianten mit Einbahnverkehr sowie eine Ausbauvariante mit bestandsnahem Ausbau vor.

  • Variante 1 mit geradem Fahrbahnverlauf:
  • Variante 2 mit Fahrbahnverschwenkung zur Verkehrsberuhigung von Rechts auf Links
  • Variante 3 mit Fahrbahnverschwenkung zur Verkehrsberuhigung von Links auf Rechts
  • Variante 4 mit bestandsnahem Ausbau

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Kleinheubach beschließt den Ausbau der Bachgasse in der Variante 3 mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 km/h.