Sitzung: 23.05.2023 MK/021/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Auf Grundlage der Beratung vom 24.11.2022 zur
zukünftigen Geschwindigkeitsregelung und Verkehrsführung für den Altort wurde
im Rahmen des Mobilitätskonzeptes die Hauptstraße für den fließenden und
ruhenden Verkehr mitbetrachtet.
Die Ergebnisse wurden in vorangegangenem
Tagesordnungspunkt vorgestellt.
Von der Ingenieurgesellschaft SB bmH Steenken
& Breitenbach wurde in Abstimmung mit StetePlanung die Vorplanung für die
grundhafte Erneuerung der Bachgasse ausgearbeitet.
Der von fachlicher Seite empfohlene Ausbau
sieht für den Kraftverkehr eine Einbahnregelung vor. Die Abgrenzung zwischen
Fahrbahn und Gehweg bzw. Parkflächen soll durch 2-3cm hohe Bordsteine erfolgen.
Mit dem geplanten Ausbau wäre sowohl im
Rahmen einer Konzeptstudie eine Begrenzung auf 20 km/h, als auch die höhere
Geschwindigkeitsklassen bis 30 km/h möglich. Die Begrenzung durch Bordsteine
zwischen Fahrbahn und Gehweg regelt juristisch, dass der Gehweg gegenüber einem
niveaugleichen Ausbau nicht als Fahrbahn genutzt werden darf und hinsichtlich
der überstehenden Treppenanlagen die Sicherheit für Fußgänger verbessert wird.
Pkw-Stellplätze sollen dort geschaffen werden, wo dies die StVO und Regeln der
Technik zulassen.
Für den Ausbau des Fahrbahnbelages wäre
sowohl Asphalt, als auch Pflaster möglich, was
im nächsten Planungsschritt der Entwurfsplanung ausgearbeitet wird. Die
Gehweg- und Parkplatzflächen wären aufgrund der Leitungslagen und optischen
Abgrenzung in Pflaster herzustellen.
Die Oberflächengestaltung wird in einer
weiteren Planungsphase zusammen mit unserem Städteplaner Herrn Neu festgelegt
und ist nicht Bestandteil der heutigen Beratung.
Mit dem Ausbau der Straßenflächen sollen die
Haupt- und Hausanschlussleitungen sowie die Straßenbeleuchtung erneuert werden
und ein Kanal-Trennsystem sowie eine Breitband-Glasfaserversorgung hergestellt
werden. Ebenso wird die Möglichkeit einer Nahwärmeversorgung mitbetrachtet.
Herr Steenken von der Ingenieurgesellschaft
SB mbH Steenken & Breitenbach aus Laudenbach stellt drei mögliche
Ausbauvarianten mit Einbahnverkehr sowie eine Ausbauvariante mit bestandsnahem
Ausbau vor.
- Variante
1 mit geradem Fahrbahnverlauf:
- Variante
2 mit Fahrbahnverschwenkung zur Verkehrsberuhigung von Rechts auf Links
- Variante
3 mit Fahrbahnverschwenkung zur Verkehrsberuhigung von Links auf Rechts
- Variante
4 mit bestandsnahem Ausbau
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Kleinheubach beschließt den Ausbau
der Bachgasse in der Variante 3 mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 20
km/h.