Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Herr Gemeinderat Helmut Schwaab hat mit Email vom 15.05.2023 sein Amt als Gemeinderat mit sofortiger Wirkung niedergelegt.

 

Zur Feststellung der Amtsniederlegung ist ein Gemeinderatsbeschluss notwendig.

 

Nach Art. 48 Abs. 3 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz stellt der Gemeinderat (nach Beendigung der Amtszeit des Wahlausschusses) die Amtsniederlegung fest.

 

 


Beschluss:

Der Gemeinderat Kleinheubach stellt die Niederlegung des Ehrenamtes als Gemeinderat durch Herrn Helmut Schwaab fest.