Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Der Angelsportverein fragt an, ob die Einrichtung eines befestigten Angelplatzes unter anderem für die Benutzung von Anglern im Rollstuhl, möglich wäre.

Zur Prüfung fand ein Außentermin statt, bei dem zwei mögliche Standorte beleuchtet wurden. Die Standorte befinden sich bei Main-km 117,0 am linken Mainufer in der Nähe des Parkplatzes und bei Main-km 116,0 am linken Mainufer in der Nähe des Vereinshauses des Angelsportvereins. Der zweite mögliche Standort wird von Seiten des Wasserschifffahrtsamtes und der Gemeindeverwaltung als ungeeignet angesehen, da das Ufer hier steiler ist und ein ebener Angelplatz nur mit hohem Kostenaufwand errichtet werden könnte. Auch der Arbeitsaufwand und die Kosten für Unterhaltung und Verkehrssicherung wären an diesem Standort deutlich höher. Zudem wäre hier ein gesonderter Nutzungsvertrag mit dem Wasserschifffahrtsamt zu schließen.

 

Entlang des Mains wurden in der Vergangenheit ähnliche befestigte Angelplätze in den Gemeinden Mainaschaff und Elsenfeld bereits errichtet.

 

 

 

Bei dem möglichen Standort bei Main-km 117,0 besteht bereits ein öffentlicher Nutzungsvertrag über die Mainuferflächen.

Mit dem Nutzungsvertrag wurden die Uferflächen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Gemeinde Laudenbach pflegt diese Uferflächen eigenständig. Für die Errichtung des befestigten Angelplatzes und der Ausweisung eines Parkplatzes liegt die Kostenschätzung bei ca. 5.000,-€.

Die Arbeiten können vom gemeindlichen Bauhof ausgeführt werden.

Der Angelsportverein bittet um eine Kostenübernahme durch die Gemeinde.

 

Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2023 nicht vorgesehen.

 

Voraussetzung ist eine wasserrechtliche Erlaubnis, die zunächst beantragt werden müsste.

 

Beratung:

GR Gruß fragt, ob es in Laudenbach Bürger mit einer Gehbehinderung gibt, die Mitglied im Angelsportverein sind oder ob diese von außerorts kommen. Er ist der Meinung, dass 5.000,00 € zu niedrig geschätzt sind, um den Platz zu befestigen und behindertengerecht zu gestalten. Man könne eine Förderung beantragen, da die Gemeinde derzeit nicht viel Geld hat.

BGM Distler erwidert, dass er sich bereits Gedanken zu Fördermöglichkeiten gemacht hat. Diese könnten eventuell über die LAG Main4Eck beantragt werden. Es seien seines Wissen 2 Mitglieder gehbehindert.

Aufgrund verschiedener Nachfragen der Gemeinderäte beschreibt Frau Geutner die Eckdaten des befestigten Angelplatzes: es soll ein ca. 4 x 4 m großer gepflasterter Platz mit Geländer direkt am Ufer des Mains ohne einen befestigten Zufahrtsweg errichtet werden. Ist der Platz im Eigentum der Gemeinde, kann diese eine Förderung beantragen und muss keine Pacht an das Wasserwirtschaftsamt zahlen.

Die Gemeinderäte haben einige Bedenken und Fragen:

Die GRs Gruß und Breitenbach (DU) finden den ausgewählten Platz ungünstig und schlagen Plätze andere Plätze vor.

GRin Ahner teilt mit, dass aufgrund der Finanzlage Laudenbachs der Angelplatz vom Verein bezahlt werden solle. Auch GR Breitenbach (CSU) findet es sinnvoller, wenn der Verein den Bau und die Instandhaltung des Platzes übernehmen sollten.

BGM Distler nimmt die Fragen und Bedenken der Gemeinderäte auf und erklärt diese zu prüfen.

 

 

 

 


Beschluss:

Die Gemeinde Laudenbach steht dem Vorhaben Bau eines barrierefreien Angelplatzes grundsätzlich positiv gegenüber.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Fördermöglichkeiten zu prüfen und die Angelegenheit erneut ins Gremium zu bringen.