Sitzung: 13.06.2023 GRL/018/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Der Angelsportverein fragt an, ob die Einrichtung
eines befestigten Angelplatzes unter anderem für die Benutzung von Anglern im
Rollstuhl, möglich wäre.
Zur Prüfung fand ein Außentermin statt, bei dem zwei
mögliche Standorte beleuchtet wurden. Die Standorte befinden sich bei Main-km
117,0 am linken Mainufer in der Nähe des Parkplatzes und bei Main-km 116,0 am linken
Mainufer in der Nähe des Vereinshauses des Angelsportvereins. Der zweite
mögliche Standort wird von Seiten des Wasserschifffahrtsamtes und der
Gemeindeverwaltung als ungeeignet angesehen, da das Ufer hier steiler ist und
ein ebener Angelplatz nur mit hohem Kostenaufwand errichtet werden könnte. Auch
der Arbeitsaufwand und die Kosten für Unterhaltung und Verkehrssicherung wären
an diesem Standort deutlich höher. Zudem wäre hier ein gesonderter
Nutzungsvertrag mit dem Wasserschifffahrtsamt zu schließen.
Entlang des Mains wurden in der Vergangenheit ähnliche
befestigte Angelplätze in den Gemeinden Mainaschaff und Elsenfeld bereits
errichtet.
Bei dem möglichen Standort bei Main-km 117,0 besteht
bereits ein öffentlicher Nutzungsvertrag über die Mainuferflächen.
Mit dem Nutzungsvertrag wurden die Uferflächen der
Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Gemeinde Laudenbach pflegt diese
Uferflächen eigenständig. Für die Errichtung des befestigten Angelplatzes und
der Ausweisung eines Parkplatzes liegt die Kostenschätzung bei ca. 5.000,-€.
Die Arbeiten können vom gemeindlichen Bauhof
ausgeführt werden.
Der Angelsportverein bittet um eine Kostenübernahme
durch die Gemeinde.
Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2023 nicht
vorgesehen.
Voraussetzung ist eine wasserrechtliche Erlaubnis, die
zunächst beantragt werden müsste.
Beratung:
GR Gruß fragt, ob es in Laudenbach Bürger mit einer
Gehbehinderung gibt, die Mitglied im Angelsportverein sind oder ob diese von
außerorts kommen. Er ist der Meinung, dass 5.000,00 € zu niedrig geschätzt
sind, um den Platz zu befestigen und behindertengerecht zu gestalten. Man könne
eine Förderung beantragen, da die Gemeinde derzeit nicht viel Geld hat.
BGM Distler erwidert, dass er sich bereits Gedanken zu
Fördermöglichkeiten gemacht hat. Diese könnten eventuell über die LAG Main4Eck
beantragt werden. Es seien seines Wissen 2 Mitglieder gehbehindert.
Aufgrund verschiedener Nachfragen der Gemeinderäte
beschreibt Frau Geutner die Eckdaten des befestigten Angelplatzes: es soll ein
ca. 4 x 4 m großer gepflasterter Platz mit Geländer direkt am Ufer des Mains
ohne einen befestigten Zufahrtsweg errichtet werden. Ist der Platz im Eigentum
der Gemeinde, kann diese eine Förderung beantragen und muss keine Pacht an das
Wasserwirtschaftsamt zahlen.
Die Gemeinderäte haben einige Bedenken und Fragen:
Die GRs Gruß und Breitenbach (DU) finden den
ausgewählten Platz ungünstig und schlagen Plätze andere Plätze vor.
GRin Ahner teilt mit, dass aufgrund der Finanzlage
Laudenbachs der Angelplatz vom Verein bezahlt werden solle. Auch GR Breitenbach
(CSU) findet es sinnvoller, wenn der Verein den Bau und die Instandhaltung des
Platzes übernehmen sollten.
BGM Distler nimmt die Fragen und Bedenken der
Gemeinderäte auf und erklärt diese zu prüfen.
Beschluss:
Die Gemeinde Laudenbach steht dem Vorhaben Bau eines
barrierefreien Angelplatzes grundsätzlich positiv gegenüber.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Fördermöglichkeiten
zu prüfen und die Angelegenheit erneut ins Gremium zu bringen.