BGM Distler teilt mit, dass die Haushaltssatzung 2023 von der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle geprüft wurde. Die Haushaltssatzung enthält keine nach Art. 67 und 71 Gemeindeordnung (GO) genehmigungspflichtige Bestandteile. Vom Landratsamt Miltenberg wurde mit Schreiben vom 23.05.2023 (Az.: 121 – 9412.1) mitgeteilt, dass sich bei der rechtsaufsichtlichen Überprüfung keine Beanstandungen ergeben haben. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan wurden rechnerisch, formell und sachlich geprüft. BGM Distler liest die Stellungnahme der staatlichen Rechnungsprüfungsstelle vor.