Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Ortsgebiet Rosenberg“, im allgemeinen Wohngebiet.

 

Mit Bescheid vom 14.09.2021 wurde die Baugenehmigung für den Teilabbruch und Erweiterung eines bestehenden 3-Familienhauses erteilt. Die geplante Stützmauer, die als Abgrenzung der Stellplätze gedacht war, wird nicht errichtet. Dafür entsteht eine neue Stützwand Richtung Haus. Zur Straße hin wird aufgefüllt und zur Hangsicherung mit Findlingen abgetreppt. Die Treppe zum Erdgeschoss wird parallel zur Straße und nicht Richtung Schulstraße errichtet.

 


Beschluss:

Die Gemeinde Rüdenau erteilt dem Bauvorhaben in der vorliegenden Form das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.