Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2

Sachverhalt:

Herr Hügel von WolfARCHITEKTEN wird anlässlich der Sitzung die Entwurfsplanung für den Neubau des Feuerwehrgerätehaus (Standort Rathausstraße / Ecke Schulstraße) vorstellen.

Die Entwurfsplanung ist das Ergebnis mehrerer Besprechungen (Feuerwehr und AG Feuerwehrgerätehaus) und der Abstimmung mit dem Kreisbrandrat Spilger.

 

Nach der letzten Besprechung steht nun das Raumprogramm des Feuerwehrhauses, so Architekt Wolf. Kreisbrandrat Martin Spilger wird noch seine Stellungnahme zusenden. Flexibel ist man noch bei Gestaltung und Konstruktion des Gebäudes.

Mit einer positiven Abstimmung, erreicht man, dass die Entwurfsplanung bei der Regierung eingereicht werden kann. Nach Zustimmung kann dann weitergeplant und Ing.büros eingeschaltet werden.

 

Beratung:

Herr Hügel erläutert anhand einer PowerPoint die Entwurfspläne des BV. Der momentane Standort des Feuerwehrhauses wird für Pkw-Stellplätze genutzt. Alternativ zu einem Flachdach wäre vorteilhaft für die PV-Anlage das Dach als Pult- oder Satteldach mit leichtem Neigungswinkel (aufgrund der Abstandsfläche zur Nachbarschaft) auszubilden.

 

Als optionale Zusatzausstattung bietet sich eine Löschwasserzisterne am Feuerwehrgerätehaus an. Die PV-Anlage könnte für eine öffentliche Nutzung erweitert werden. Durch eine barrierefreie Erschließung könnte z. B. der Besprechungsraum auch öffentlich genutzt werden.

 

Inkl. der optionalen Zusatzausstattung käme man auf ca. 3.161.000 € brutto. Die förderfähige Gesamtsumme (2 Stellplätze) wäre 127.000 €.

 

Architekt Wolf ergänzt, dass man überlegt hat, ob in Bauabschnitten gebaut werden kann, damit möglichst lange das bestehende Gebäude erhalten bleiben kann. Dazu würde man zuerst den linken Gebäudeteil herstellen, dann das Altgebäude abreisen.

 

 

GR Farrenkopf fragt, ob vorgesehen ist, eine Treppe auf das Dach zu führen.

 

Lt. Architekt Wolf hängt dies von der gewählten Dachform ab. Aktuell geht es um das Raumprogramm.

 

Aufgrund der Haushaltslage fragt GRin Mühling, ob es weitere Fördermöglichkeiten gibt. Dies verneint Herr Geutner.

 

Förderungen für Feuerwehrhäuser sind eine der schlechtesten, so BGM Wolf-Pleßmann. Die Reg. v. Ufr. schlägt vor, Stabilisierungshilfe zu beantragen.

 

Wie eine Finanzierung zu stemmen ist, wird Frau Geutner berechnen können, so BGMin Wolf-Pleßmann. Auch wird man sich mit Fragen beschäftigen müssen, ob und wo es Einsparungsmöglichkeiten gib bzgl. Gebäudetechnik, 1-geschossig ohne Büro, ohne weiteren Raum als Ausweichmöglichkeit zur Notunterbringung oder für Nutzung durch Vereine. Das sympathische an diesem Standort ist, dass im Katastrophenfall das Feuerwehrhaus zusammen mit dem Rathaus an einem Ort steht.

Sobald die Stellungnahme von Herrn Spilger eingegangen ist, geht der Entwurfsplan an die Reg. v. Ufr. Nach positivem Bescheid kann man z. B. in einer Klausur beraten, wo man einsparen kann. Fakt ist, dass Bauen zukünftig nicht günstiger wird.

 

GR Farrenkopf wäre gerne vorab über die Finanzierungsmöglichkeit informiert worden und möchte den TOP auf die nächste Sitzung verschieben. Bis dahin müsste man von der Kämmerin wissen, ob und wie finanziert werden kann.

 

Lt. Herr Geutner braucht man zuerst ein Signal des Gemeinderats, ob dieses Raumprogramm so in Ordnung ist. Die Finanzierung wird überlegt, wenn die Regierung einverstanden ist.

Eine Stabilisierungshilfe ist kein Zuschuss, sondern eine staatliche Unterstützung. Man ist in Beobachtung der Aufsichtsbehörde für jeden Euro, den man ausgibt.

 

BGMin Wolf-Pleßmann erklärt nochmals, dass ohne ein OK der Regierung jeder weitere Schritt unnötig ist. Zuletzt hatte eine Antwort der Regierung ca. 4 Monate gedauert.

 

GR May ist der Ansicht, dass man die Bürger hätte schon längst einbeziehen müssen. Er fragt, ob das Feuerwehrhaus Thema in der Bürgerversammlung ist.

 

GR Trunk ist nicht mit dem Abriss des alten Feuerwehrhauses einverstanden auch nicht, mit der Abänderung des Schulhofs.

 

Im Oktober ist die Bürgerversammlung anberaumt, so BGMin Wolf-Pleßmann. Ob bis dahin die Regierung geantwortet hat, weiß man nicht. Bereits vor Jahren gab es erste Gedanken, das jetzige FWH zu renovieren, aber schon damals war keine Wirtschaftlichkeit gegeben. Das Feuerwehrhaus ist in keinem guten Zustand und entspricht nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben. Das derzeitige FWGH steht im Hochwassergebiet. Seit dem  Hochwasser im Ahrtal, darf man in einem Hochwassergebiet nicht mehr gebaut werden. 2016 hätte man evtl. noch renovieren können, dann wäre man bei einem anderen Preisniveau gestanden. Es ist Handlungsbedarf da, denn bei einem Unfall im FWGH wird sicher die Haftungsfrage gestellt.


Beschluss:

Der Gemeinderat Rüdenau stimmt der vorgestellten Entwurfsplanung (Raumkonzept) zu und beauftragt die

Finanzverwaltung mit der Erarbeitung eines Finanzierungskonzeptes.