Sitzung: 04.07.2023 MK/022/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Ende 2018 hat der Regionale Planungsverband
Bayerischer Untermain ein Gutachten über die Zukunft der Region in Auftrag
gegeben. Im Rahmen des REMOSI-Projektes (2019 – 2021) wurden mögliche
Entwicklungspfade der Siedlungs- und Verkehrsentwicklung in der Region
Bayerischer Untermain abgebildet. Außerdem sollten Maßnahmen für die Zukunft
gesetzt und Themen, wie beispielsweise Siedlungsstrukturen, verkehrliche
Erreichbarkeit und umweltfreundliche Mobilität mit aufgenommen werden.
In dem Konzept ist für die Gemeinden
Kleinheubach - Großheubach eine Mainbrücke für
Fuß- und Radverkehr vorgehschlagen, um die Anbindung der, auf der der Bahnlinie
gegenüberliegenden Mainseite befindlichen Ortschaften zu sichern. Das gesamte
Verlagerungspotential der 7 Brücken wird auf rd 14.200 Fahrten täglich
geschätzt. Für Kleinheubach wird folgendes Potential angegeben.
Eine Übersicht aller Brücken findet sich in
der als Anlage beigefügtem Exposé.
Die Weiterführung des Konzeptes wurde durch den Regionalen Planungsverband in einer Kooperation mit der Initiative Bayerischer Untermain eingeleitet. Im Rahmen dieser Weiterführung wurden mittlerweile eine Auftaktveranstaltung, zwei Nachbarschaftsforen und eine Mobilitätskonferenz durchgeführt.
Ein, im REMOSI-Konzept aufgezeigtes, für die Kommunen entlang des Mains wichtiges Thema ist die Schaffung von Mainquerungen für den nichtmotorisierten Nahverkehr (Radfahrer, Fußgänger, evtl. Shuttle für körperlich eingeschränkte Personen).
In der Auftaktveranstaltung zur Umsetzung des REMOSI hatten sich bereits einige Bürgermeister für dieses Thema eingesetzt. Im Anschluss wurde mit den Gemeinden, in denen Querungsmöglichkeiten mit relativ hohem Potential für die Koppelung von schienengebundenem Nahverkehr und Fuß- bzw. Radverkehr aufgezeigt wurde, eine Informationsveranstaltung und nun ein weiteres Treffen in der Initiative Bayerischer Untermain durchgeführt. Zu der Veranstaltung hatte der Landkreis ein auf das Thema spezialisiertes Beratungsbüro gebeten, eine Weiterführung der Thematik durch eine Arbeitsgemeinschaft der Kommunen zu skizzieren.
In der Sitzung wurden folgende Punkte diskutiert:
▪ möglicher Projektverlauf
▪ Grobkosten
▪ Umsetzungsstrukturen
▪ nächste Schritte
Machbarkeitsstudie
Als ein
wichtiger Meilenstein und Stufe 1 der Projektumsetzung soll nun zunächst eine
Machbarkeitsstudie zu den insgesamt 7 vorgeschlagenen Brücken erstellt werden.
Diese Studie klärt für jede Gemeinde grundlegende Punkte:
Rechtliche und technische Ausgangslage und
Sachverhalte
Hierunter
sind zum Beispiel Besitzverhältnisse, die Baurechtschaffung,
Sicherheitsrichtlinien und Auflagen der Ämter zu verstehen. Untersuchung
konstruktiver Grundsatzlösungen, Vordimensionierung der Haupttragelemente,
Gründungsvarianten auf der Basis von vorhandenen Daten
Gestalterische Sachverhalte
Gesamtheitlicher
Ansatz für Gestaltung, Schaffung einer identitätsbildenden Gestaltung für die
Mainbrücken (Touristischer Hintergrund), Leitdetails, Geländer, Beleuchtung und
natürlich Erstellung einer Visualisierung
Verkehrstechnische Sachverhalte
Klärung
der möglichen Standorte in einer Gemeinde, Anbindung der Brückenbereiche an das
vorhandene Netz, Nennung der fachlichen Planungsbeteiligten für späteren Phasen
Umwelttechnische Sachverhalte
Naturschutzfachliche
und raumplanerische Vorgaben sowie Angaben zu Bestand und Bestandsentwicklung
FFH, Umwelterheblichkeit
Variantenvergleich incl.
Kostenbetrachtungen und Finanzierungsansätze
Beschreibung
möglicher Varianten und Beurteilung der möglichen Varianten und Bewertung
anhand einer abgestimmten Matrix sowie Ermittlung einer Vorzugsvariante,
Kostenansätze für Variantenvergleiche, Kostenschätzung je Bauwerk,
Zusammenstellung aller möglicher Förderprogramme für die Projektabwicklung,
Ermittlung der Förderraten, Konkrete Handlungsempfehlungen für das weitere
Vorgehen
Nach der
Machbarkeitsstudie besteht für alle Beteiligten Kommunen die Möglichkeit die
Ergebnisse weiter zu verwenden oder ggf. eine Umsetzung nicht direkt
anzustreben.
Vorteile einer gemeinsamen Lösung
Die
Vorteile einer gemeinsamen Umsetzung dieser Machbarkeitsstudie liegen auf der
Hand. Wesentlich ist zum einen, dass durch die Degression von Planungshonoraren
und der einmaligen Erhebung von Basisdaten bzw. der wiederholten Verwendung
dieser, deutliche finanzielle Vorteile gegenüber eine jeweils auf max. zwei
Kommunen bezogenen einzelnen Brücke sicher sind.
Nicht zu
unterschätzen ist auch der touristische Mehrwert dieser zwar für den
Alltagsverkehr gedachten Mainquerungen. Allerdings binden die Brücken auch die
jeweils von der Bahn abgeschnittenen Kommunen an die Bahn an, aber auch die
touristisch interessanten Bereiche auf dem jeweils anderen Ufer des Mains an
die Kommune mit dem Bahnhalt.
Gerade
durch den gemeinsamen Gestaltungsansatz sind die Querungen selbst schon von
touristischem Interesse.
Der
finanzielle Vorteil für jede einzelne Kommune erschließt sich aus der folgenden
Grafik:
Umsetzungsorganisation
Für die
Umsetzung der Machbarkeitsstudie stehen unterschiedliche Modelle zur Verfügung. Grundsätzlich
kann bei der Umsetzung auf die organisatorische Unterstützung durch das
Kooperationsprojekt Regionaler Planungsverband und Initiative bayerischer
Untermain zurückgegriffen werden. Alternativ kann auch in einer Arbeitsgruppe
oder thematischen Allianz die weitere Bearbeitung erfolgen.
Maßgeblich
soll auch der Landkreis sich unterstützend einbringen.
Personalressourcen
Durch die
Mitwirkung des Landkreises und die konzentrierte Herangehensweise werden in
erheblichem Umfang Personalressourcen gespart und gebündelt. In den jeweiligen
Kommunen wird jedoch ein zentraler Ansprechpartner erforderlich.
Erforderliche Mittel
Für eine
erste Abschätzung zu den Kosten einer solchen Machbarkeitsstudie gehen die
hinzugezogenen Berater von ca. 150.000 € für 7 Brücken aus. Dagegen würde die
Betrachtung für eine einzelne Brücke mit rd. 105.000 € zu Buche schlagen. Unter
der Annahme einer 50%igen Förderung entfielen bei dann 11 Gemeinden und 1
Landkreis ein Betrag unter 10.000€. Bei nur 5 Brücken könnte sich dieser Betrag
auf rd. 15.000€ erhöhen. In der letztgenannten Höhe sollte sich die Kommune zur
Kostenübernahme verpflichten.
Zeitlicher Ablauf
Mit einer
Entscheidung der Kommunen zur Beteiligung wird bis zum 31.07.2023 gerechtet um die Leistungsbeschreibung und
Ausschreibung der Machbarkeitsstudie bis zum Herbst vorzubereiten. Die Studie
selbst wir voraussichtlich 9-12 Monate in Anspruch nehmen.
Die Verwaltung war im Rahmen der
Arbeit im Regionalen Planungsverbandes thematisch an der „Remosi“-Studie
beteiligt. Die nun vorgeschlagene interkommunale Vorgehensweise bietet die
Möglichkeit, kostengünstig eine Machbarkeitsstudie als Grundlage für weitere
Entscheidungen erstellen zu lassen. Die Verwaltung schlägt vor, die
Machbarkeitsstudie in Zusammenarbeit der weiteren Kommunen in Auftrag zu geben.
Beschluss:
Der
Marktgemeinderat beschließt sich an der ersten Stufe zur Minderung der
Barriere-Wirkung des Mains für den Fuß- und Radverkehr zu beteiligen und die
hierfür erforderlichen Mittel in Höhe von 15.000 € für das kommende
Haushaltsjahr (2024) zur Verfügung zu stellen.