Frau Irmgard Piasny möchte von BGM Distler wissen, wie die Gemeinde mit der Bieberansiedlung am Bachlauf umgehen wird bzw. ob sich die Gemeinde hierum kümmern wird.

BGM Distler erklärt, dass die Bieber nach EU-Recht und Bundesrecht streng geschützt sind. Bei einer Ansiedelung in einem Wohngebiet muss bei der Naturschutzbehörde eine Prüfung der Situation beantragt werden. Die untere Naturschutzbehörde entscheidet dann die weitere Vorgehensweise. Eine Prüfung durch die Naturschutzbehörde wurde bereits bei der Bieberansiedlung bei Inge Endres durchgeführt. Eine Gefährdung für die umliegenden Anwohner wurde nicht festgestellt, aber ein teilweiser Rückbau des Dammes genehmigt und überwacht.

Frau Irmgard Piasny erwartet, dass der Bauhof zweimal jährlich die Situation prüft, um eventuellen Schaden zu verhindern.

BGM Distler antwortet, dass es sich bei dem Bach um ein untergeordnetes Gewässer handelt, das der Prüfung des Wasserwirtschaftsamtes unterliegt. Natürlich prüft auch der Bauhof den Bach in regelmäßigen Abständen. Er betont, dass die Bieber Ansiedlung jedoch durch die Naturschutzbehörde geprüft werden muss. Den Antrag hierzu muss der Bürger stellen, die Kosten für den Bescheid müssen vom Antragssteller bezahlt werden.