GR Gruß schlägt vor, aufgrund der zahlreich erschienenen Eltern von Kindergartenkindern den Punkt Kindertagesstätte Karolusheim – laufender Betrieb vorzuziehen.

 

Einstimmig genehmigt

 

Sachverhalt:

In der Sitzung des Gemeindesrates am 02.05.2023 wurde über das Schreiben vom 11.04.2023 der Katholischen Kirchenstiftung informiert.

 

Es fand am 19.05.2023 ein Gespräch mit Bürgermeister Distler, Pfarrer Stadtmüller, Herrn Kuttenkeuler (Betreuer von Kindergärten der Caritas in Würzburg), Herrn Hauk und Frau Geutner statt.

 

Es wurde festgestellt, dass ein ausgeglichener Haushalt für 2023 aufgrund der stark gestiegenen Personalkosten (Neuabschluss des Tarifvertrages) und auch Nebenkosten ohne Erhöhung der Gebühren zum 01.09.2023 nicht möglich ist.

 

Seit 2023 gilt für den laufenden Betrieb der Kindertagesstätte Karolusheim der neue Kooperationsvertrag zwischen der Katholischen Kirchenstiftung St. Stephanus und der Gemeinde Laudenbach. Von 2011 bis 2022 gab es einen Beschluss 75 % der Betriebskosten zu tragen.

 

Nach § 2 Abs.2 der Vereinbarung beteiligt sich die Gemeinde Laudenbach am ungedeckten Betriebsaufwand mit zusätzlich 15 % des gesetzlichen Förderanspruchs max. 85.000 €. Dieser Betrag ist somit Ausgangslage für die Katholische Kirchenstiftung für ihre Haushaltsplanung für den Bereich der Kindertagesstätte. Weiter ist in § 3 Abs. 12 festgelegt, dass der Anstellungsschlüssel im Jahresmittel mit 1:9 Grundlage für die Förderung ist.

 

Die Kirchenstiftung hat versichert, dass sie alles unternimmt, um die Betriebskosten niedrig zu halten. Hier werden z.B. auslaufende Arbeitsverträge nicht verlängert. Allerdings sind die laufenden Betriebskosten (u.a. Strom, Reinigungsleistungen usw.) und insbesondere die Personalkosten (aufgrund der Tarifabschlüsse im Sozial -und Erziehungsdienst) so gestiegen, so dass eine Gebührenerhöhung unumgänglich, um einen ausgeglichenen Haushalt zu erhalten.

 

Hier Zahlen Daten Fakten:

 

Jahr

Anstellungsschlüssel im Jahresmittel

2018

8,6

2019

8,2

2020

7,1

2021

7,7

2022

8,0

 

Der vorgeschriebene Anstellungsschlüssel laut BayKiBiG darf 11,0 nicht überschreiten. Der bayernweite Anstellungsschlüssel lag 2020 bei 9,24.

 

Jahr

Buchungs-
stunden durchschnittlich

Betriebskosten-
förderung
 - insgesamt

hiervon gesetzliche Leistungen der Gemeinde Laudenbach

freiwillige Leistungen

Sonstige Leistungen

2018

577

497.213,00 €

230.062,00 €

20.222,81 €

392,43 €

2019

631

584.290,00 €

253.854,00 €

81.620,79 €

142,51 €

2020

579

561.322,00 €

228.292,00 €

89.382,43 €

5.103,09 €

2021

537

522.064,00 €

212.403,00 €

140.364,20 €

4.391,70 €

2022

513

538.346,00 €

229.508,00 €

86.984,44 €

4.986,12 €

 

Im Jahr 2023 wurde für das Kindergartenjahr 2022/2023 eine zusätzliche Kraft von der Gemeinde Laudenbach in Höhe von 40.000 € finanziert. Die Abrechnung der Betriebskosten für 2022 ergab auch eine Nachzahlung in Höhe von ca. 15.000 €.

 

Beratung:

GR Gruß möchte wissen, ob Bauhofleistungen in den Bereich „Sonstige Leistungen“ fallen.

GR Breitenbach (DU) schließt sich der Frage an und erkundigt sich, ob die gesetzlichen Leistungen vorgeschrieben sind.

Frau Sabine Geutner erklärt, dass alle Leistungen durch den Freistaat Bayern über das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) vorgeschrieben und errechnet werden.

GRin Ahner erkundigt sich, wie sich die freiwilligen Leistungen errechnen. Bis zum Jahr 2022 wurden die Betriebskosten laut Beschluss zu 75% von der Gemeinde getragen, so Frau Geutner. Dadurch kam es zu Nachzahlungen. Ab 2023 gilt der neue Kooperationsvertrag, der die Beteiligung der Gemeinde Laudenbach an den Betriebskosten regelt und deckelt.

GRin Ahner stellt die Frage, wie die Gemeinde den Eltern bei den erhöhten Beiträgen helfen kann.

Frau Geutner erklärt, dass die Steigerung der Personalkosten einen erheblichen Faktor bei der Beitragserhöhung darstellt. Eine höhere Buchungsanzahl ist nicht zu erwarten, die Prognose zeigt, dass weniger Kinder nachkommen werden.

GR Klein wiederholt, dass der Haushalt vom Träger, also der Kath. Kirchenstiftung aufgestellt wird. Ein wichtiger Faktor um kostendeckender zu arbeiten ist der Personalschlüssel, der 9,0 betragen sollte. Der Träger verantwortet die Beitragserhöhung, nicht die Gemeinde.

BGM Distler erklärt, dass es folgende 3 Möglichkeiten gibt, die hohen Kosten in den Griff zu bekommen : Einsparungen, Beitragserhöhungen oder Zuschüsse.

GR Ahner stellt fest, dass der Träger ein hohes Defizit kalkuliert, das die Gemeinde mittragen muss. Dies ist im Haushalt tatsächlich einkalkuliert, der Träger rechnet mit diesem Defizit, erklärt Frau Geutner. Deswegen wurde die Vereinbarung mit dem Träger geschlossen und eine Deckelung vereinbart. Diese musste auch vom LRA geprüft und zugelassen werden, was bereits geschehen ist.

BGM Distler fasst nochmals zusammen, dass der Kooperationsvertrag zwischen dem Träger und der Gemeinde gemacht wurde, um als Gemeinde eine Hilfestellung zu geben. Qualität bedeutet höhere Kosten, der Anstellungsschlüssel ist ausschlaggebend für die Personalkosten.

GR Breitenbach (CSU) fragt nach, ob andere Kindergärten ähnliche Gebühren haben.

Frau Geutner hat dies recherchiert.

Stand 13.06.2023 gibt sie folgende Beispiele:

Bei 4 – 5 Std. täglich ergeben sich folgende Beiträge

Kiga Rüdenau: 174,00 €

Kiga Großheibach: 100,00 € mit 5 Euro-Schritten bei Erhöhung der Buchungszeit

Kiga Miltenberg: 135,00 € im Schnitt 15er Euro-Schritten bei Erhöhung der Buchungszeit

Frau Geutner betont, dass sie nicht weiß, ob auch bei den genannten Beispielen Gebührenerhöhungen im September ausstehen.

GR Löffler merkt an, dass ein Vergleich der Beiträge der verschiedenen Gemeinden nicht richtig sei, man müsse auch die Finanzkraft der Gemeinden/Träger vergleichen. Der Haushalt der Gemeinde Laudenbach ist schlecht, daher können keine zusätzlichen Leistungen von der Gemeinde übernommen werden.

GR Breitenbach (DU) stellt fest, dass es sinnvoll gewesen wäre, wenn Vertreter der Kath. Kirchenstiftung anwesend gewesen wären, um zu den Beitragserhöhungen Stellung zu nehmen. Außerdem schlägt er vor, dass einige Arbeiten, wie z. B. Gartenpflege von den Eltern übernommen werden könnten.

BGM Distler entgegnet, dass es gut wäre, wenn die Vertreter der Gemeinde zusammen mit Vertretern der Kath. Kirchenstiftung beim Elternbeirat Stellung zu der Beitragserhöhung nehmen könnten.

GR Gruß möchte wissen, ob die 100,00 Euro Zuschuss für Kindergartenkinder von 3 – 6 Jahren bereits in die Beitragserhöhung mit eingerechnet seien.

Lt. Frau Geutner wird dieser noch abgezogen.

BGM Distler bittet nun die anwesenden Eltern ihre Fragen zu stellen.

Frau Carmen Klotz möchte wissen, wie hoch die Kosten für das neue Gebäude in der Schifferstraße sind und ob diese Kosten für die Beitragserhöhungen ausschlaggebende sind. Weiterhin fragt sie, ob die Caritas anteilig Beiträge übernimmt.

BGM erwidert, dass die Caritas keine Kosten übernimmt und dass die Kosten wie Miete, Heizung und Wasser für das neue Gebäude im Rahmen der Baukosten von der Gemeinde bezahlt wurden und nicht mit der Beitragserhöhung zusammenhängen.

Frau Stefanie Ahmet übernimmt nun stellvertretend für die Eltern das Wort und erklärt die Hintergründe und Probleme, die die Beitragserhöhung für die Eltern darstellen:

Die Information der Beitragserhöhung hat bei den Eltern zu Betroffenheit geführt. Bereits vor 2 Jahren wurde eine Beitragserhöhung durchgesetzt, jetzt kommt eine weitere Erhöhung um bis zu 60% bei der Kategorie 5 – 6 Stunden/täglich. Außerdem fällt der Geschwisterbonus von 10% (vor 3 Jahren noch 50%) weg. Die Eltern können sich diese Erhöhungen nicht erklären, es fehle an Transparenz.

Deswegen möchten die Eltern gemeinsam mit der Gemeinde Lösungen finden, um die Beitragserhöhungen evtl. zu reduzieren. Sollten die Beiträge tatsächlich so hoch bleiben, sehen viele Eltern die Kürzung der Buchungszeiten als einzigen Ausweg.

GR Klein erklärt, dass die Kürzung der Buchungszeiten eine Kürzung des Anstellungsschlüssels mit sich ziehe, wodurch wieder neue Kosten entstehen würden.

Frau Ahment wiederholt, dass die Beiträge zu teuer seien und deswegen weniger Stunden gebucht werden würden. Auch die Beiträge für den Hort wären zu hoch.

BGM Distler versteht die Entäuschung der Eltern über die Beitragserhöhung. Er erwidert, dass der Hort eine Zusatzleistung darstellt. Der Anspruch auf Ganztagsbetreuung der Kinder wird durch die Ganztagsklasse erfüllt. Sollte die gebundene Ganztagsschule eingeführt werden, wäre dies eine weitere Lösung für die Betreuung der Kinder und der Hort könnte entfallen

GR Breitenbach (CSU) teilt mit, dass er es sinnvoller gewesen wäre, wenn die Eltern erst mit dem Träger ins Gespräch gegangen wären, um mehr Transparenz über die Beitragserhöhung zu erhalten, da dieser die Beiträge festlege. Vielleicht wäre ein Gespräch zwischen Eltern, dem Träger und der Gemeinde sinnvoll.

BGM Distler wirft ein, dass ein Angebot für ein solches Gespräch bereits an den Träger gemacht wurde, wenn dieser zustimmt, können ein solcher Austausch stattfinden.

GR Gruß schlägt vor jemanden einzustellen, der ein freiwilliges soziales Jahr im Kindergarten macht, um Personalkosten niedrig zu halten. Ein FSJler ist bereits im Kindergarten, so die GRs Klein und Willert.

Frau Ahment fragt nach, ob es alternative Finanzierungshilfen wie Spenden oder eine schrittweise Erhöhung der Beiträge gebe.

Spenden können z.B. bei Festen generiert werden, so BGM Distler.

Lt. Frau Geutner sind die in den letzten 3 Jahren gestiegenen Tarife ein großes Problem, da die Personalkosten nicht durch die Betriebskostenförderung über BayKiBig übernommen werden. Somit müssen diese vom Träger übernommen werden.

GR Eck zeigt anhand von Beispielen, dass die Beiträge in anderen Bundesländern teilweise komplett entfallen. In Berlin müssen Eltern nur das Essen zahlen, die Firma Pirelli in Breuberg zahlt für ihre Mitarbeiter die Beiträge.

BGM Distler erwidert, dass es Landessache sei, ob und wie die Beiträge bezahlt werden, die Kommunen haben darauf keinen Einfluss.

Herr Timo Breitenbach fragt, warum die Buchungsstunden so niedrig sind und schlägt die Aufnahme von Gastkindern vor, um die Buchungsstunden zu erhöhen.

Frau Geutner erwidert, dass auch hierbei nur der Betriebskostenzuschuss von der abgebenden Gemeinde an den Träger gezahlt wird. Außerdem könnte bei Aufnahme von zu vielen Gastkindern dann kein Platz mehr für die Kinder aus dem Ort sein.

GR Breitenbach (CSU) schlägt die Installation einer Photovoltaikanlage vor, um Energiekosten zu sparen.

GR Jacobaschke wirft ein, dass dies wieder zusätzliche Investitionen für den Bau bedeute und der Träger dies wahrscheinlich nicht tragen wird.

BGM beendet die Diskussion und bietet den Eltern nochmals ein Gespräch mit dem Elternbeirat und dem Träger an.