Sitzung: 20.06.2023 GRR/017/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Zur möglichen Umsetzung eines integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept mit der Gemeinde Rüdenau und dem Markt Kleinheubach wurde mit einem Ingenieurbüro Kontakt aufgenommen.
Das Honorarangebot berücksichtigt eine integrale Gesamtbetrachtung der Gewässer dritter Ordnung, innerhalb der Gemarkungen Rüdenau und Kleinheubach mit einem Gebietsumfang von rd. 20 km2, aufbauend auf bisherigen Planungsleistungen und den Mindestinhalten gemäß Infoblatt „Integrale Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzepte“ des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz.
Ablaufschema bei potentiell gefördertem Verfahren:
Bis November 2023 |
Anmeldung der
Maßnahme bei WWA AB für das Folgejahr zur Anmeldung in die Ämterliste für
potentielle Förderung. Über die Ämterliste erfolgt eine Eingliederung und
potentielle Förderberücksichtigung. |
ca. März/April
2024 |
Rückmeldung vom
WWA AB, ob die Maßnahme förderfähig ist und in die Ämterliste aufgenommen
wurde. |
2. und 3. Quartal
2024 |
Aufstellung der
Ausschreibungsunterlagen bzgl. der IHRK-Planung, basierend auf
Mindestanforderungen Aufwand aus
vergleichbaren ISB-Ausschreibungen: rd. 500- 600 €/km2
Einzugsgebiet netto, ebenfalls gefördert, bis 75% sofern Aufnahme erfolgreich |
Ende 3. Quartal 2024 |
Ausschreibung der
IHRK-Planungsleistungen deutschlandweit Aktuelle
Preisspanne für IHRK-Planung ca. 2.500 – 3.000 €/km2 Einzugsgebiet
netto |
Ende 4. Quartal
2024 |
Möglicher Start
der eigentlichen IHRK-Ausarbeitung Potentiell
gefördert, bis 75%, sofern Aufnahme erfolgreich |
Ende 4. Quartal
2025 |
Frühestmöglicher
Abschluss der IHRK-Planung Übliche
Bearbeitungszeit ca. 1-1,5 Jahre |
Die Planungskosten
werden auf ca. 60.000 € bis 72.000 € netto geschätzt. Grober Eigenanteil
der Gemeinden mit 75% Förderzusage ca. 15.000 € bis 18.000 €. |
|
Ab 1. Quartal 2026 |
Weiterführende
Planung zu baulichen Maßnahmen denkbar, aufbauend auf IHRK potentiell
gefördert, bis 75%, sofern IHRK nach aktuell gültigen Standards aufgestellt
wurde Beginn der weiterführenden Planungen ab Leistungsphase 3 |
2026/2027 |
wasserrechtliche
Genehmigungsplanung von Einzelvorhaben mit entsprechenden Verfahren |
2027/2028 |
frühestmöglicher
Zeitpunkt für Ausführungsplanung, Ausschreibung und Bau von Anlagen z.B. zum
technischen Hochwasserrückhalt |
Die Angaben zum potentiell geförderten Ablauf unterliegen externen Einflüssen (insbesondere Förderantrag) Daher die Angaben ohne Gewähr, aus Erfahrungswerten und Optimalfall-Betrachtung bzgl. Förderablauf.
Ablaufschema beim beschleunigten Verfahren / ohne
IHRK-Planungsförderung:
September 2023 |
Möglicher Start
der IHRK-Ausarbeitung ohne Förderung |
September 2024 |
Frühestmöglicher
Abschluss der IHRK-Planung Übliche
Bearbeitungszeit ca. 1-1,5 Jahre |
Ab 4. Quartal 2024 |
Weiterführende Planung
zu baulichen Maßnahmen denkbar, aufbauend auf IHRK potentiell gefördert, bis
75%, sofern IHRK nach aktuell gültigen Standards aufgestellt wurde Beginn der
weiterführenden Planungen ab Leistungsphase 3 |
2025 |
wasserrechtliche
Genehmigungsplanung von Einzelvorhaben mit entsprechenden Verfahren |
2026 |
frühestmöglicher
Zeitpunkt für Ausführungsplanung, Ausschreibung und Bau von Anlagen z.B. zum
technischen Hochwasserrückhalt |
Hinweis:
Die zeitlichen Abläufe bis Ende 2024 sind vom anbietenden Ingenieurbüro reserviert und könnten vorbehaltlich einer zügigen Projektabstimmung mit den beteiligten Fachbehörden auch zugesichert werden.
Beide Ablaufschemen sind in enger Abstimmung mit dem WWA umzusetzen.
Das Honorarangebot zur gemeinsamen Konzept-Ausarbeitung nach den Richtlinien für den Entwurf von wasserwirtschaftlichen Vorhaben und aktuellen LfU-Vorgaben beinhaltet folgende Leistungen.
Grundlagenermittlung
Durch vorhandene Modellberechnungen, Gebietskenntnisse und vorhandene Planungen im Einzugsgebiet wurde diese Leistung ohne Kostenansatz angeboten
o Auswertung von Kartenmaterial
o Verwendung und Auswertung aus Datenbeständen der VG und Dritter
o Beschaffung und Verwendung von DWD-Regendaten
o Aufbau von georeferenzierten Geländemodellen
o Übernahme und Verwendung von Geodaten und Luftbildern
Niederschlag-Abfluss-
und Flussgebietsmodellierungen
Durch vorhandene Modellberechnungen, Gebietskenntnisse und vorhandener Planung im Einzugsgebiet teilweise ohne Kostenansatz bzw. mit stark reduzierten Ansätzen
o Modellierung für alle Einzugsgebiete & Gewässer im Gesamtgebiet, bezogen auf HQ100, HQ häufig, HQ10 und HQ extrem
o Analyse und Bewertung der aktuellen Verhältnisse in Bezug auf die Hochwassersituation
2D-Modellierungen zur
Darstellung der Hochwassersituation
- Durch vorhandene Modellberechnungen, Gebietskenntnisse und vorhandener Planung im Einzugsgebiet teileweise ohne Kostenansatz bzw. mit stark reduzierten Ansätzen
o Ermittlung der Überschwemmungsgebiete innerhalb der bebauten Gebiete, bezogen auf HQ100, HQ häufig, HQ 10 und HQ extrem
o Analyse und Bewertung der topographischen Verhältnisse bzgl. Schutzmaßnahmen
o Variantenbetrachtung zum gesamtheitlichen Schutz und Rückhaltung
o Ausarbeitung der maßgeblichen Schutz- und Rückhaltevariante und deren Wirkung auf ein HQ100
o Aufstellung des Gewässerleistungsbandes gemäß den geltenden Vorgaben für offene und verrohrte Abschnitte
o Beschreibung der integralen Wirkung auf die Gewässersituation, Ökologie, Erosion und Haushalt
o Systemanalyse mit Variantenbetrachtung und Kosten-Betrachtung
o Berücksichtigung bestehender oder in Planung befindlicher Gewässerentwicklungskonzepten
o Beschreibung der Vorzugsvariante einschließlich Ausarbeitung aller Planunterlagen
Die vorläufige Angebotssumme inkl. Nebenkosten beläuft sich auf ca. 50.000 € brutto.
Besondere Leistungen
im Bedarfsfall zu ca. 4.000 € brutto:
- Bereichsweise Datenvermessung, sofern erforderlich; nach Aufwand
- Drohnenbefliegung; teilweise vorhanden
- Abstimmungsgespräche vor Ort oder mit Behörden; nach Aufwand
- Vorstellung der Ergebnisse in den Gremien
Für die Umsetzung eines Integralen Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzepts ist ebenfalls die Zustimmung bzw. Beteiligung durch den Markt Kleinheubach erforderlich.
Der Gemeinderat hat darüber zu beraten, ob ein gefördertes Verfahren oder beschleunigtes / ungefördertes Verfahren verfolgt werden soll.
Beratung:
GRin Mühling erkundigt sich warum Laudenbach nicht erwähnt ist, ob es bereits eine Tendenz gibt und ob Herr Pani beide Varianten betreuen wird. Sie spricht sich für die geförderte Variante aus.
Lt. Herr Geutner gehört Laudenbach nicht zu dem Gebiet. Der Markt Kleinheubach überlässt der Gemeinde Rüdenau die Entscheidung.
GR Link fragt, wie sich die Kosten zwischen dem Markt Kleinheubach und der Gemeinde Rüdenau aufteilen?
Lt. BGMin Wolf-Pleßmann wird Herr Pani beide Varianten betreuen, die Kosten werden vermutlich je zur Hälfte aufgeteilt.
Um überhaupt zu wissen, was gebaut werden könnte, muss ein Architekturbüro beauftragt werden, antwortet BGMin Wolf-Pleßmann auf Nachfrage von GR Trunk zu möglichen Bauwerken.
BGMin Wolf-Pleßmann hatte eine E-Mail einer interessierten Bürgerin an die Gemeinderäte weitergeleitet, in der sie ihre Ideen zu Hochwasserschutz erläuterte. Sie wird diese Bürgerin über die Entscheidung des Gemeinderats informieren.
Beschluss:
Der Gemeinderat Rüdenau befürwortet ein integrales
Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept in gefördertem Verfahren.