Sachverhalt:
Die Kommunen im
Landkreis Miltenberg möchten gemeinsam mit der Stadt Aschaffenburg und den
Gemeinde- und Stadtwerken mit kommunalem Hintergrund aus der Region das REW
(Regionales Energiewerk Untermain) als GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
gründen. Aufgabe der REW ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien in der Region
voranzutreiben und so einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Dabei
setzt die Gesellschaft auf eine enge Zusammenarbeit mit lokalen Unternehmen und
Akteuren sowie auf die Beteiligung der Bevölkerung, insbesondere über die
Beteiligung von Bürgerenergiegenossenschaften.
Als Gesellschafter
der REW GmbH kann der Markt Kleinheubach aktiv an der Umsetzung dieser Ziele
mitwirken. Durch den Beitritt kann der Markt Kleinheubach seine Standortpotentiale
in den Ausbau erneuerbarer Energien einbringen und gleichzeitig von den
Erfahrungen und Ressourcen der anderen Gesellschafter profitieren. Auch
Gemeinden die keine eigenen Standorte auf ihrem Gemeindegebiet realisieren
können, haben so die Möglichkeit sich an solchen Projekten zu beteiligen oder
ihren Bürgern und/oder Unternehmen eine solche Beteiligung über eine
Bürger-Energiegenossenschaft zu ermöglichen. Die REW GmbH bietet zudem durch
ihre Gesellschafterstruktur optimale Voraussetzungen und eine hervorragende
Plattform, um gemeinsame Projekte und Initiativen mit anderen Städten und
Gemeinden in der Region umzusetzen.
Nutzen des REW:
·
Wertschöpfung
für den Ausbau erneuerbarer Energien kann in der Region gehalten werden
·
Beteiligungsmöglichkeiten
für Gemeinden, regionale Unternehmen und Bürger werden geschaffen
·
Aufträge
können vor Ort vergeben werden
·
Standortvorteile
(Energieversorgung aus erneuerbaren Quellen) in der Region werden geschaffen
·
Die
Partner der REW können die Projektentwicklungen aktiv steuern
·
Vermarktungschancen
der Energie können zukünftig regional genutzt werden
·
Bürgern
und regionalen Unternehmen wird Zugang zu regional erzeugter Energie verschafft
·
Eigenversorgungsanteil Energie von Gemeinden und Unternehmen
kann erhöht werden
·
Risiken von Einzelinvestitionen werden minimiert
Ohne,
dass die Region aktiv die Projektentwicklung erneuerbarer Energiepotentiale in
der Region in die Hand nimmt, überlässt man dieses Feld überwiegend privaten
Projektentwicklern, die überwiegend Gewinnerzielungsabsichten für
institutionelle Anleger damit verfolgen. Da diese privaten Projektentwickler
derzeit bereits intensiv unterwegs sind und versuchen mit den Eigentümern
potenziell geeigneter Flächen Vorverträge zum Ausbau erneuerbarer Energien
abzuschließen, ist eine gewisse Eilbedürftigkeit gegeben um den Gemeinden die
Gestaltungsfreiheit darüber wo, in welchem Umfang und wann dieser Ausbau von
Erzeugungsanlagen erfolgt, zu bewahren.
Aufgaben
des REW:
§ Unterstützung
der Gemeinden in der gemeindlichen Planung in deren Gebiet Projektstandorte
gegeben sind
§ Unterstützung
bei der Erstellung von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen
§ Abschluss
von Flächensicherungsverträgen mit den Grundstückseigentümern
§ Vergabe
und Begleitung von Gutachten, die für die Genehmigungsfähigkeit eines Projektes
erforderlich sind
§ Herstellung
der Genehmigungsreife von Projekten, entsprechende Genehmigungsanträge
ausarbeiten und stellen
§ Organisation
von Projektgesellschaften unter Beteiligung u.a. von regionalen Unternehmen und
Bürgerenergiegenossenschaften, und Abgabe der Projekte an diese (gegen
Erstattung der Aufwendungen).
§ Das REW organisiert die Leistungen und kann sich
zur Erfüllung der Aufgaben auch der Leistungen Dritter bedienen
Organisation
des REW:
• Rechtsform GmbH
•
Beteiligungsverhältnisse:
§ 51
% Gemeinden, Beteiligungsquote nach Einwohnerzahl
§ 48
% Gemeinde- und Stadtwerke
Die regionalen Energiewerke sind ein wichtiger Baustein der
REW. Sie bringen Knowhow aus der Projektentwicklung, der Realisierung und
Finanzierung auch von größeren Energieprojekten, der Vermarktung von Energie
auch in einem schwierigen Marktumfeld und die nötigen Ressourcen für eine
erfolgreiche Projektentwicklung mit. Die vorgenannten Energieunternehmen haben
einen vollständigen oder überwiegend kommunale Eigentümer. Mit ihrer breiten
Aufstellung in mehreren Energiebereichen sind sie zudem in der Lage neben dem
Ausbau im Bereich Wind- und Solarenergie auch weitere Tätigkeitsfelder wie die
Speicherung von Energie z.B. durch Elektrolyse und Projekte der Wärmewende
mitzugestalten. Die Energiegesellschaften wollen auch aktiv in den
Projektgesellschaften die Realisierung der Projekte mitgestalten.
v 12
% City-use, stellvertretend für deren Gesellschafter: (Stadtwerke Klingenberg,
EMB Energieversorgung Miltenberg-Bürgstadt, EZV Energie- und Service GmbH,
E-Werk Goldbach-Hösbach, Gemeindewerke Glattbach, Kahl a.M., Partenstein,
Nüdlingen, Stadtwerke Hammelburg, Bad Brückenau, Bad Neustadt, Markt
Frammersbach)
v 12
% AVG, Aschaffenburger Versorgungs-GmbH
v 12
% Entega AG Darmstadt
v 12
% Gasversorgung Unterfranken GmbH
§ 1
% Energiegenossenschaft Untermain EG
Die geringe Beteiligungshöhe der Energiegenossenschaft ist
deren ausdrücklicher Wunsch. Höhere Beteiligungen der
Bürgerenergiegenossenschaften sind dann in den Projektgesellschaften zu
erwarten.
• Die Kommunen haben mit 51 % Gesellschafteranteil immer die
Mehrheit
• Stammkapitaleinlage 100.000 €
• Jährlicher Aufwand (Umlageverfahren: 500.000 €)
• mittel- und langfristige Refinanzierung aus den Einnahmen
bei der Gründung von Projektgesellschaften und Abgabe der Genehmigungen an
Projektgesellschaften
• In der REW selbst soll kein Geld verdient werden, sondern
die REW sorgt für die Genehmigung von Erneuerbaren Energieprojekten und deren
Realisierung in Projektgesellschaften
• REW Gesellschafter entscheiden bei Gründung der
Projektgesellschaften welche weiteren Partner sich an der Realisierung und dem
Betrieb beteiligen können
• Es sind 1-2 ggfs. nebenamtliche Geschäftsführer + ggfs.
hauptamtlicher Projektkoordinator vorgesehen. (ist noch nicht definiert)
Als
Gründungsgeschäftsführer wird Dieter Gerlach, ehemaliger Geschäftsführer und
Werkleiter der Stadtwerke Aschaffenburg, mittlerweile im Ruhestand, bestellt.
Er hat erklärt, dass er bereit ist die Geschäfte bis längsten Januar 2024, bzw.
bis zu einer Entscheidung über die zukünftige Geschäftsführung der REW, also
nur vorübergehend zu führen.
• Reduzierter administrativer Aufwand durch Auslagerung
zentraler Dienstleistungen (kaufm. Rechnungswesen EDV usw.)
•
Aufsichtsrat 11 Mitglieder:
§ 4x
Vertreter Gemeinden aus dem Kreisverband BayGT Mil
§ 1x
Landrat MIL
§ 1x
Oberbürgermeister Stadt AB
§ 4x
Vertreter Stadt-, Gemeindewerke
§ 1x
Vertreter Bürgerenergiegenossenschaft
Um
Zeit zu gewinnen, wird die REW bereits von einem Teil der 49 % Gesellschaftern
gegründet, diese halten dann vorübergehend 100 % der Gesellschaftsanteile des
REW. Damit kann der Aufbau der Gesellschaft bereits begonnen werden und erste
Aktivitäten können entfaltet werden. Auf Grundlage des Gesellschaftervertrages,
mit den vollständig vorliegenden Beitrittsbeschlüssen der Gemeinden, spätestens
zum 1.1.2024, geben die Gründungsgesellschafter des REW den 51 %
Gesellschafteranteil an diese Gemeinden im prozentualen Verhältnis der
Einwohnerzahlen an diese Gemeinden ab. Damit wird der notarielle Aufwand
reduziert.
Finanzierung
des REW:
Stammkapitaleinlage
100.000 €
§ Auf
die 51 % Gesellschafter entfallen 51.000 €, bei vollständigem Beitritt aller
Gemeinden (130.000 Einwohner MIL und 72.000 Stadt AB) entspricht dies einem
einmaligen Kostenbeitrag von 0,25 €/Einwohner, wenn nur die Hälfte beitritt von
ca. 0,50 € je Einwohner
§ Mit
den Grundsatzbeschlüssen ergibt sich auch ein Überblick über die ungefähre
Anzahl der beitrittswilligen Gemeinden und damit der Kostenschlüssel für die
Höhe der Stammkapitaleinlage je Einwohner.
§ Auf
die 48 % Gesellschafter (Energiewerke) entfallen, vorausgesetzt 4 Partner,
48.000 € Einlage entspricht bei 4 Energiewerken = 12.000 €/Energiewerk
§ Auf
die Beteiligung der Bürgerenergie Genossenschaft mit 1 % entfallen 1.000 €
Einlage
Jährlicher Aufwand 500.000 €
§ Bei
einem geschätzten jährlichen Aufwand von 500.000 € entfallen auf die
Beteiligten die folgenden Beiträge. Um möglichst allen Gemeinden eine
Beteiligung zu ermöglichen, wurden diese Aufwendungen nach einem anderen
Schlüssel als der dem der Gesellschafteranteil entsprechen würde, aufgeteilt.
Damit wird das Risiko bei evtl. begonnenen und später aber nicht realisierbaren
Projekten für die Gemeinden stark reduziert. Die Stadt- und Gemeindewerke
finanzieren hier den größten Teil der Aufwendungen und tragen auch das größere
Risiko für nicht realisierbare Projektaufwendungen.
Mit einem niedrigen jährlichen Beitrag der Gemeinden möchte man erreichen, dass
sich möglichst viele, im Idealfall alle Gemeinden beteiligen. Auch der Beitritt
von Gemeinden, die im Moment keine verfügbaren Flächen in ihrem Gemeindegebiet
sehen ist wünschenswert, weil damit auch deren Bürger Beteiligungsmöglichkeiten
angeboten werden können und auch weitere Projekte z.B. in der Wärmewende usw.
möglich sein können.
§ Bei
Projekterfolg und Gründung von Projektgesellschaften wird der bis dahin betriebene,
finanzielle Aufwand der REW zurückvergütet. Diese Mittel sollen so lange in der
REW verbleiben und ggfs. wieder zu dem notwendigen Aufwandsbetrag von 500.000
€/a im selben Verhältnis aufgestockt werden wie weitere entwicklungsfähige
Projekte verfolgt werden. Es wird in den ersten Jahren erforderlich sein die
ersten Projekte durch den jährlichen Beitrag zu finanzieren. Werden diese
Projekte zum Erfolg geführt finanzieren diese den zukünftigen Aufwand
vollständig oder teilweise.
§ Die
51 % Gesellschafter finanzieren 95.000 €/a. Bei der Teilnahme aller Gemeinden
entspricht dies ca. 0,50 €/Einwohner, bei Teilnahme nur der Hälfte ca. 1,00
€/Einwohner und Jahr.
§ Die
48 % Gesellschafter finanzieren 400.000 €/a, dies entspricht bei 4
Energiewerken einem Betrag von 100.000 €/Energiewerk und Jahr
§ Die
Bürgerenergiegenossenschaft finanziert 1 %, entspricht 5.000 €/a
Werden
durch die Abgabe der Projektgenehmigungen mehr finanzielle Mittel vereinnahmt
als in der Zukunft erforderlich sind, oder wird die Entscheidung getroffen
keine weiteren Projekte mehr zu verfolgen, werden die überschüssigen Mittel an
die den Aufwand geleisteten Gesellschafter des REW im selben Aufwandsverhältnis
zurückerstattet.
Refinanzierung
durch Gründung von Projektgesellschaften
§ Grundsätzlich
erfolgt eine projektbezogene Abrechnung in dem REW
§ Mit
der Weitergabe der Genehmigung für ein EEG-Projekt an die Projektgesellschaft,
werden die bis dahin angefallenen Kosten dem REW zzgl. eines angemessenen
Zinses und Risikozuschlages ersetzt. Damit fließen dem REW Mittel für
zukünftige Projekte zu.
§ Die
Entscheidung wer welche Anteile an diesen Projektgesellschaften erhält
(Gemeinden, Bürgerenergiegenossenschaften, Energieversorger, Firmen usw.) wird
in der REW getroffen. Gemeinden behalten hier die Mehrheit!
Kommunalaufsichtsrechtliche
Würdigung:
Der
Gesellschaftsvertrag wird zur kommunalaufsichtsrechtlichen Prüfung der
Regierung von Unterfranken, dem Landratsamt Miltenberg (und dem Regierungspräsidium
Darmstadt) zur Würdigung vorgelegt. Die jeweiligen zusätzlichen Auflagen werden
in den Gesellschaftsvertrag eingearbeitet.
Die
nächsten Schritte nach dem Grundsatzbeschluss:
§ Sobald
der Gesellschaftsvertrag in kommunalrechtlich akzeptierter Fassung vorliegt
fassen die beitrittswilligen Gemeinden den eigentlichen Beschluss zum
Gesellschaftsbeitritt.
§ Notarieller
Beitritt der Gemeinden zum REW-Untermain spätestens im Januar 2024
Dem Marktgemeinderat wird empfohlen den Grundsatzbeschluss zum Beitritt der Marktgemeinde Kleinheubach als Gesellschafter der REW GmbH zur Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien in der Region Aschaffenburg-Miltenberg zuzustimmen.
Beratung:
Herr Thomas Bissert spricht das Thema Zeitfaktor an. Er findet es positiv, dass hier eine so schnelle Einigung zwischen Aschaffenburg, Miltenberg und den Gemeinden gefunden wurde. Für günstiges Geld ist man dabei.
Herr Pascal Horak fragt nach, warum in der Präsentation der Landkreis Aschaffenburg durchgestrichen war. Bürgermeister Thomas Münig erwidert, dass sich der Landkreis Aschaffenburg anders entschieden hat, er möchte ein eigenes Energiewerk gründen.
Herr Pascal Horak fasst zusammen, dass das REW bei der Planung und Umsetzung von z. B. Photovoltaikanlangen unterstützt. Er möchte wissen, ob die Projekte bei uns bleiben oder dem REW gehören.
Bürgermeister Münig erläutert, dass der Markt Kleinheubach selbst entscheiden kann, ob die Projekte zu 100 % bei der Gemeinde bleiben oder evtl. an die Stadtwerke oder regionale Unternehmen verkauft werden. Das letzte Wort bleibt bei den Kommunen.
Herr Thomas Schneider tut sich als Betriebswirt mit der Beteiligungsstruktur und Defizitrücklage schwer.
Bürgermeister Thomas Münig glaubt an das Konzept des REW. Der Markt Kleinheubach ist zuständig und verantwortlich für die Energieversorgung der Bürger. Die Entwicklung der Projekte erfolgt regional. Durch das Wind-an-Land-Gesetz wird die Regierung von Unterfranken 2,2-2,5 % der Fläche Unterfrankens z.B. für Windkraftanlagen ausweisen. Die beteiligten Energieversorger sind ausschließlich in kommunaler Hand.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Kleinheubach beschließt,
vorbehaltlich der Vorlage eines kommunalrechtlich geprüften
Gesellschaftervertrages den Beitritt der Marktgemeinde Kleinheubach als
Gesellschafter zur REW-Untermain GmbH, zur Förderung des Ausbaus erneuerbarer
Energien in der Region Aschaffenburg-Miltenberg.