Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

Zur möglichen Umsetzung eines integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzepts der Marktgemeinde Kleinheubach und der Gemeinde Rüdenau wurde mit einem Ingenieurbüro Kontakt aufgenommen.

 

Die Kostenschätzung berücksichtigt eine integrale Gesamtbetrachtung der Gewässer dritter Ordnung, innerhalb der Gemarkungen Kleinheubach und Rüdenau mit einem Gebietsumfang von rd. 20 km2, aufbauend auf bisherigen Planungsleistungen und den Mindestinhalten gemäß Infoblatt „Integrale Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzepte“ des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz.

 

Ablaufschema bei potentiell gefördertem Verfahren:

 

Bis November 2023

Anmeldung der Maßnahme bei WWA AB für das Folgejahr zur Anmeldung in die Ämterliste für potentielle Förderung. Über die Ämterliste erfolgt eine Eingliederung und potentielle Förderberücksichtigung.

 

ca. März/April 2024

Rückmeldung vom WWA AB, ob die Maßnahme förderfähig ist und in die Ämterliste aufgenommen wurde.

 

2. und 3. Quartal 2024

Aufstellung der Ausschreibungsunterlagen bzgl. der IHRK-Planung, basierend auf Mindestanforderungen

Aufwand aus vergleichbaren Ausschreibungen: rd. 500 - 600 €/km2 Einzugsgebiet netto, ebenfalls gefördert, bis 75% sofern Aufnahme erfolgreich

 

Ende 3. Quartal 2024

Ausschreibung der IHRK-Planungsleistungen deutschlandweit

Aktuelle Preisspanne für IHRK-Planung ca. 2.500 – 3.000 €/km2 Einzugsgebiet netto

 

Ende 4. Quartal 2024

Möglicher Start der eigentlichen IHRK-Ausarbeitung

Potentiell gefördert, bis 75%, sofern Aufnahme erfolgreich

 

Ende 4. Quartal 2025

Frühestmöglicher Abschluss der IHRK-Planung

Übliche Bearbeitungszeit ca. 1-1,5 Jahre

 

Die Planungskosten werden auf bis zu 86.000 € brutto geschätzt.

Eine Förderung der Planungskosten bis zu 75 Prozent ist möglich.

 

Ab 1. Quartal 2026

Weiterführende Planung zu baulichen Maßnahmen denkbar, aufbauend auf IHRK potentiell gefördert, bis 75%, sofern IHRK nach aktuell gültigen Standards aufgestellt wurde Beginn der weiterführenden Planungen ab Leistungsphase 3

 

2026/2027

wasserrechtliche Genehmigungsplanung von Einzelvorhaben mit entsprechenden Verfahren

 

2027/2028

frühestmöglicher Zeitpunkt für Ausführungsplanung, Ausschreibung und Bau von Anlagen z.B. zum technischen Hochwasserrückhalt

 

 

Die Angaben zum potentiell geförderten Ablauf unterliegen externen Einflüssen (insbesondere Förderantrag) die Zeitplanung wurden auf Erfahrungswerten und Optimalfall-Betrachtung bzgl. Förderablauf aufgestellt.

 

Ablaufschema beim beschleunigten Verfahren / ohne IHRK-Planungsförderung:

 

September 2023

Möglicher Start der IHRK-Ausarbeitung ohne Förderung

 

September 2024

Frühestmöglicher Abschluss der IHRK-Planung

Übliche Bearbeitungszeit ca. 1-1,5 Jahre

 

Ab 4. Quartal 2024

Weiterführende Planung zu baulichen Maßnahmen denkbar, aufbauend auf IHRK potentiell gefördert, bis 75%, sofern IHRK nach aktuell gültigen Standards aufgestellt wurde Beginn der weiterführenden Planungen ab Leistungsphase 3

 

2025

wasserrechtliche Genehmigungsplanung von Einzelvorhaben mit entsprechenden Verfahren

 

2026   

frühestmöglicher Zeitpunkt für Ausführungsplanung, Ausschreibung und Bau von Anlagen z.B. zum technischen Hochwasserrückhalt

 

 

Die Planungskosten werden auf bis zu 55.000 € brutto geschätzt.

Eine Förderung der Planungskosten erfolgt bei dem beschleunigten Verfahren nicht.

 

Beide Ablaufschemen sind in enger Abstimmung mit dem WWA umzusetzen.

 

Für die Umsetzung eines integralen Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzepts hat der Gemeinderat Rüdenau am 20.06.2023 den einstimmigen Beschluss gefasst, die Umsetzung des integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept im geförderten Verfahren durchzuführen.

 

Die anfallenden Planungskosten werden von den beiden Gemeinden je zur Hälfte getragen.

 

Für eine gemeinsame Projektumsetzung ist die Zustimmung durch den Markt Kleinheubach erforderlich.

 

Beratung:

Bürgermeister Münig ergänzt, dass der Gemeinderat Rüdenau in seiner letzten Sitzung diesen Punkt behandelt hat. Er hat die Durchführung im geförderten Verfahren beschlossen. Die Kosten liegen beim geförderten Verfahren bei ca. 21.500,00 € Eigenanteil, beim beschleunigten Verfahren bei 55.000,00 € Eigenanteil. Diesen teilen sich die Gemeinde Rüdenau und der Markt Kleinheubach.

Thomas Schneider findet es erschreckend, wie lange die Maßnahme dauert. Ihm wäre das beschleunigte Verfahren lieber, er meint aber, dass das Thema auf jeden Fall angegangen werden muss.


Beschluss:

Der Marktgemeinderat Kleinheubach beschließt ein integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept im geförderten Verfahren gemeinsam mit der Gemeinde Rüdenau durchzuführen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme beim Wasserwirtschaftsamt anzumelden.