Sitzung: 04.07.2023 MK/022/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Zur möglichen Umsetzung eines integrales
Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzepts der Marktgemeinde Kleinheubach und der
Gemeinde Rüdenau wurde mit einem Ingenieurbüro Kontakt aufgenommen.
Die Kostenschätzung berücksichtigt eine
integrale Gesamtbetrachtung der Gewässer dritter Ordnung, innerhalb der
Gemarkungen Kleinheubach und Rüdenau mit einem Gebietsumfang von rd. 20 km2,
aufbauend auf bisherigen Planungsleistungen und den Mindestinhalten gemäß
Infoblatt „Integrale Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzepte“ des Bayerischen
Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz.
Ablaufschema bei potentiell gefördertem
Verfahren:
Bis November 2023 |
Anmeldung der Maßnahme bei WWA AB für das
Folgejahr zur Anmeldung in die Ämterliste für potentielle Förderung. Über die
Ämterliste erfolgt eine Eingliederung und potentielle Förderberücksichtigung. |
ca. März/April 2024 |
Rückmeldung vom WWA AB, ob die Maßnahme
förderfähig ist und in die Ämterliste aufgenommen wurde. |
2. und 3. Quartal 2024 |
Aufstellung der Ausschreibungsunterlagen
bzgl. der IHRK-Planung, basierend auf Mindestanforderungen Aufwand aus vergleichbaren Ausschreibungen:
rd. 500 - 600 €/km2 Einzugsgebiet netto, ebenfalls gefördert, bis
75% sofern Aufnahme erfolgreich |
Ende 3. Quartal 2024 |
Ausschreibung der IHRK-Planungsleistungen
deutschlandweit Aktuelle Preisspanne für IHRK-Planung ca.
2.500 – 3.000 €/km2 Einzugsgebiet netto |
Ende 4. Quartal 2024 |
Möglicher Start der eigentlichen
IHRK-Ausarbeitung Potentiell gefördert, bis 75%, sofern
Aufnahme erfolgreich |
Ende 4. Quartal 2025 |
Frühestmöglicher Abschluss der IHRK-Planung Übliche Bearbeitungszeit ca. 1-1,5 Jahre |
Die Planungskosten werden auf bis zu 86.000
€ brutto geschätzt. Eine Förderung der Planungskosten bis zu 75
Prozent ist möglich. |
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Ab 1. Quartal 2026 |
Weiterführende Planung zu baulichen
Maßnahmen denkbar, aufbauend auf IHRK potentiell gefördert, bis 75%, sofern
IHRK nach aktuell gültigen Standards aufgestellt wurde Beginn der
weiterführenden Planungen ab Leistungsphase 3 |
2026/2027 |
wasserrechtliche Genehmigungsplanung von
Einzelvorhaben mit entsprechenden Verfahren |
2027/2028 |
frühestmöglicher Zeitpunkt für
Ausführungsplanung, Ausschreibung und Bau von Anlagen z.B. zum technischen
Hochwasserrückhalt |
Die Angaben zum potentiell geförderten Ablauf
unterliegen externen Einflüssen (insbesondere Förderantrag) die Zeitplanung
wurden auf Erfahrungswerten und Optimalfall-Betrachtung bzgl. Förderablauf
aufgestellt.
Ablaufschema beim beschleunigten Verfahren /
ohne IHRK-Planungsförderung:
September 2023 |
Möglicher Start der IHRK-Ausarbeitung ohne
Förderung |
September 2024 |
Frühestmöglicher Abschluss der IHRK-Planung Übliche Bearbeitungszeit ca. 1-1,5 Jahre |
Ab 4. Quartal 2024 |
Weiterführende Planung zu baulichen
Maßnahmen denkbar, aufbauend auf IHRK potentiell gefördert, bis 75%, sofern
IHRK nach aktuell gültigen Standards aufgestellt wurde Beginn der weiterführenden
Planungen ab Leistungsphase 3 |
2025 |
wasserrechtliche Genehmigungsplanung von
Einzelvorhaben mit entsprechenden Verfahren |
2026 |
frühestmöglicher Zeitpunkt für
Ausführungsplanung, Ausschreibung und Bau von Anlagen z.B. zum technischen
Hochwasserrückhalt |
Die Planungskosten werden auf bis zu 55.000 € brutto geschätzt.
Eine
Förderung der Planungskosten erfolgt bei dem beschleunigten Verfahren nicht.
Beide Ablaufschemen sind in enger Abstimmung
mit dem WWA umzusetzen.
Für die Umsetzung eines integralen
Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzepts hat der Gemeinderat Rüdenau am
20.06.2023 den einstimmigen Beschluss gefasst, die Umsetzung des integrales
Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept im geförderten Verfahren durchzuführen.
Die anfallenden Planungskosten werden von den
beiden Gemeinden je zur Hälfte getragen.
Für eine gemeinsame Projektumsetzung ist die
Zustimmung durch den Markt Kleinheubach erforderlich.
Beratung:
Bürgermeister Münig ergänzt, dass der Gemeinderat Rüdenau in seiner letzten Sitzung diesen Punkt behandelt hat. Er hat die Durchführung im geförderten Verfahren beschlossen. Die Kosten liegen beim geförderten Verfahren bei ca. 21.500,00 € Eigenanteil, beim beschleunigten Verfahren bei 55.000,00 € Eigenanteil. Diesen teilen sich die Gemeinde Rüdenau und der Markt Kleinheubach.
Thomas Schneider findet es erschreckend, wie lange die Maßnahme dauert. Ihm wäre das beschleunigte Verfahren lieber, er meint aber, dass das Thema auf jeden Fall angegangen werden muss.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Kleinheubach beschließt ein
integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept im geförderten Verfahren
gemeinsam mit der Gemeinde Rüdenau durchzuführen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme beim
Wasserwirtschaftsamt anzumelden.