Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Industriegebiet Süd“, im Industriegebiet.

 

Mit Bescheid vom 29.07.2022 wurde die Baugenehmigung für das Bauvorhaben „Änderung des Gebäudes Werkt 1 bestehend aus Silo Turm I, Silo Turm II und Hammermühle mit Nutzungsänderung“ erteilt.

 

Mit diesem Änderungsantrag zum genehmigten Verfahren sollen kleine Änderungen im Innenbereich erfolgen. Hierzu liegt folgende Erläuterung vor:

 

„Bauliche Änderungen 1. Obergeschoss:

  • Neue Stahlkonstruktion Achse 8/L-K: Statische Abfangung aus Stahl auf Grund Abbruch Mittelstütze in Durchgang

Bauliche Änderungen 1. bis 8. Obergeschoss:

  • Darstellung Wanddurchbrüche (neu in Farbe rot)
  • Darstellung Deckendurchbrüche (Bestand in Farbe grau und neu in Farbe rot)
  • Darstellung Stahlblechdecken mit den darunterliegenden Stahlträgern (Bestand in Farbe grau und neu in Farbe rot), optische Unterscheidung zwischen Stahlbetondecke und Stahldecke auf Wunsch Brandschützer“

 

Die Anzahl der bestehenden Arbeitsplätze wird nicht verändert. Insofern sind keine weiteren Stellplätze nachzuweisen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Das Bauvorhaben (Gebäude Hammermühle) überschreitet die zulässige Gebäudehöhe um 10,87m. Diese Befreiung wurde in der Gemeinderatsitzung am 15.02.2022 bereits erteilt. Da es sich um einen Änderungsantrag handelt, muss dieser Befreiung erneut zugestimmt werden.

 

Beratung:

Der Bauausschuss empfiehlt dem Beschlussvorschlag einstimmig zuzustimmen.


Beschluss:

Der Markt Kleinheubach erteilt für die Überschreitung der zulässigen Gebäudehöhe um ein Maß von 10,87 m eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wird erteilt.