Sitzung: 04.07.2023 MK/022/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Anwesend: 0, Befangen: 0
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 14.06.2023 hat die SG Eintracht Kleinheubach den Antrag auf Unterstützung bzw. Bezuschussung ihrer baulichen Maßnahme „Erweiterung/Neugestaltung von Fahrrad-Abstellplätzen am Sportplatz der SG Eintracht gestellt.
Durch diese Maßnahme wird die SG Eintracht ca. 40 neue Fahrrad-Stellplätze anbieten können.
Aus jetziger Sicht geht die SG Eintracht von folgenden Kosten-/Aufwandsschätzungen aus.
Leistungen in Eigenregie ca. 2.000,-- Euro; diese können nicht bezuschusst werden.
+ Bagger- und Erdarbeiten inkl. Pflasterarbeiten
mit Anbringung von Stützen und Fahrradständern
gem. Angebot ca. 9.860,00 Euro netto für brutto
+ Pflaster und Zaun erneuern 3.570,00 Euro brutto
+ Fahrradständer neu 2.975,00 Euro brutto
16.405,00 Euro brutto
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Aus Sicht der Verwaltung sollten 50 % der Kosten dem Wirtschaftsbetrieb der SG Eintracht zugeschrieben werden, da die Fahrrad-Abstellplätze künftig auch von den Besuchern der Sportheim-Gaststätte genutzt werden können und ein Teil der neu befestigten Fläche als Standort für die Abfallcontainer der Gaststätte dient.
Somit können als förderfähige Kosten 8.202,50 € nach den Förderrichtlinien anerkannt werden. Die Bezuschussung beträgt hiernach 20 % dieser Kosten. Somit beträgt die Fördersumm 1.640,50 Euro.
Die Auszahlung des Zuschusses in Höhe von 1.640,50 erfolgt nach Vorlage der Abrechnung der Maßnahme und im Haushaltsjahr 2023 wenn auf der Haushaltsstelle 0.5500.7000 entsprechend Mittel vorhanden sind. Ansonsten erfolgt die Bereitstellung der Mittel im Haushaltsjahr 2024.
Beschluss:
Der Markt Kleinheubach gewährt der SG Eintracht
Kleinheubach einen Zuschuss zur Erweiterung/Neugestaltung der
Fahrrad-/Abstellplätze am Sportplatz in Höhe von 20% der hälftigen
Gesamtkosten.
Die Auszahlung des
Zuschusses in Höhe von 1.640,50 erfolgt nach Vorlage der Abrechnung der
Maßnahme und im Haushaltsjahr 2023 wenn auf der Haushaltsstelle 0.5500.7000 entsprechend
Mittel vorhanden sind. Ansonsten erfolgt die Bereitstellung der Mittel im Haushaltsjahr
2024.