Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 05.06.2023 wird die Gemeinde Laudenbach am o.g. Bauleitplanverfahren beteiligt. Die Stadt Wörth plant eine Vorrangfläche für Windkraft auszuweisen. Die gewählte Fläche wurde aus der vormaligen Ausnahmezone für Windkraftnutzung im Landschaftsschutzgebiet innerhalb des Naturparks Bayerischer Odenwald entwickelt. Im derzeitigen Planungsstand sind fünf Windenergieanlagen (WEA) geplant.
Eine Sichtbeziehung von der Gemeinde Laudenbach auf die geplanten Windräder besteht nicht.
Beratung:
GR Breitenbach (CSU) fragt nach, wie weit der Windpark von Laudenbach entfernt ist und ob eine Einspeisung in das örtliche Stromnetz von diesem Windpark aus angedacht ist.
Der Windpark liegt laut BGM Distler fast bei Haingrund. Sichtbar wird der Windpark für Laudenbach nicht. Es wird keine Einspeisung in das örtliche Stromnetz geben, da dies zu teuer wäre.
GR Breitenbach (DU) möchte wissen, wie der Windpark erreichbar sei und wie groß die Fläche sei, die hierfür abgeholzt werden soll.
Herr Geutner erklärt, dass die Erreichbarkeit und Fläche aus dem beigefügten Plan ersichtlich sei, es handele sich um die gelben Markierungen. Die Größe der Abholzungsfläche sei für Laudenbach nicht relevant.
GR Breitenbach (CSU) betont, dass die Windräder für die
Waldtiere und Vögel von Belang seien, da diese durch die Windräder gestört
werden. Trotz allem sei es wichtig, die Energiewende voranzutreiben.
BGM Distler bekräftigt nochmals, dass der Windpark auf Wörther Gemarkung errichtet wird und es daher für Laudenbach, da man diese von hier aus auch nicht sehe, keine Beeinträchtigungen gäbe.
Beschluss:
Die Gemeinde Laudenbach erhebt keine Einwände gegen die
vorgelegte Bauleitplanung.