Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Gemäß Artikel 102 Abs. 2 Gemeindeordnung (GO) ist die Jahresrechnung innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres dem Gemeinderat vorzulegen.

Nach Kenntnisnahme durch den Gemeinderat ist die Jahresrechnung gemäß Artikel 103 GO durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Ergebnis der Haushaltsrechnung 2022

Verwaltungs-
haushalt

Vermögens-
haushalt

Gesamthaushalt

 

 

 

 

Haushaltsansatz

10.276.150,00 €

5.078.800,00 €

15.357.950,00 €

 

 

 

 

Rechnungsergebnis-Einnahmen

11.174.946,53 €

4.498.859,28 €

15.673.805,81 €

Rechnungsergebnis-Ausgaben

11.174.946,53 €

4.498.859,28 €

15.673.805,81 €

Fehlbetrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Kasseneinnahmerest

66.835,89 €

0,00 €

66.835,89 €

Kassenausgaberest

0,00 €

2.508,72 €

2.508,72 €

 

 

 

 

Zuführung vom VwHh zum VmHh (Ansatz 2022 321.600)

 

 

1.599.632,90

 

 

 

 

Zuführung an die allgemeine Rücklage:
Übertrag in 2023 (Ansatz 2022: 0,00 €)

 

 

965.890,61 €

 


Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt die Jahresrechnung 2022 zur Kenntnis.