Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB). Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet.

 

Für eine Bauanfrage zum Wohnhausanbau mit einer Grenzlänge von 9m und einer Breite von 7m, einstöckig mit Dachterrasse, wurde das Einvernehmen in der Sitzung am 27.07.2021 in Aussicht gestellt. Dies wurde dann mit einer neu eingereichten Bauvoranfrage ans Landratsamt weitergeleitet.

 

Mit diesem Bauantrag wird die Bauvoranfrage zurückgezogen. Es wird nun ein Anbau mit einer Grenzlänge von 3 m und einer Breite von 11,91 m, ebenfalls einstöckig mit Dachterrasse beantragt.

 

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Bis auf einen Nachbareigentümer, der nicht erreicht werden konnte, haben alle Eigentümer der benachbarten Grundstücke zugestimmt.

 

Es entsteht keine weitere Wohneinheit, so dass keine weiteren Stellplätze nachgewiesen werden müssen.

 

Beratung:

Gemeinderatsmitglied Torben Herkert wird aufgrund Art. 49 GO (persönliche Beteiligung) von der Beratungs- und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Beschlussvorschlag einstimmig zuzustimmen.

 


Beschluss:

Der Markt Kleinheubach erteilt dem Bauvorhaben in der vorliegenden Form das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.