Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Mit Bescheid vom 17.05.2022 wurde die Baugenehmigung für den Umbau und die Erweiterung des 1-Familienwohnhauses in ein 2-Familienwohnhaus genehmigt.

 

Bei einer Kontrolle fiel auf, dass ein Vollwärmeschutz mit einer Stärke von 16 cm auch auf die Gehwegseite aufgebracht wurde. Da das Wohnhaus an der Grundstücksgrenze steht, bedarf dies einer Sondernutzungserlaubnis.

Der Antrag auf Sondernutzung ging am 03.07.2023 bei der Verwaltung ein. Die Restgehwegbreite nach Aufbringung der Wärmedämmung beträgt gemäß Antrag 1,12 m incl. Randstein.

 

Die von der Verwaltung vor Ort gemessene Breite beträgt unter Annahme einer künftigen Putzstärke von 1 cm dann noch 1,04 m incl. Bordstein.

 

Sondernutzungserlaubnisse wurden in der näheren Umgebung in der Jahnstraße 24 für eine Wärmedämmung mit einer Stärke von 14 cm erteilt, die Restbreite des Gehwegs beträgt 1,06 m incl. Bordstein.

 

Beratung:

Der Bauausschuss empfiehlt dem Beschlussvorschlag einstimmig zuzustimmen.

 


Beschluss:

Der Markt Kleinheubach erteilt eine Sondernutzungserlaubnis für die Aufbringung einer Wärmedämmung mit einer Stärke von 16 cm.