Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Der Markt Kleinheubach hat für die Einzelmaßnahmen Sanierung alte Schule und Sanierung altes Rathaus Fördermittel aus der Städtebauförderung erhalten. Weitere solche Projekte können von der Regierung nur gefördert werden, wenn der Markt Kleinheubach in das Bund-Länder Städtebauförderungsprogramm aufgenommen wird.

 

Als erster Schritt um die Fördervoraussetzungen zu erfüllen, wird derzeit ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erstellt.

 

Erste Maßnahmen, die aus Mitteln der Städtebauförderung förderfähig wären, wären z.B. die Oberflächengestaltung der Bachgasse, ein Gestaltungskonzept für den öffentlichen Raum,Städtebauliche Beratungen, Grunderwerb für die Umsetzung städtebaulicher Maßnahmen.

 

Die Aufnahme in das Bund-Länder Städtebauförderungsprogramm ist der erste Schritt um auch weiterhin Fördermittel für städtebauliche Maßnahmen innerhalb des künftigen Sanierungsgebietes (jetziges Voruntersuchungsgebiet) über die Regierung erhalten zu können.

 

Nach Rücksprache mit der Regierung soll der Antrag spätestens im Herbst 2023 abgegeben werden. Eine Bewilligung wird dann für das Frühjahr 2024 in Aussicht gestellt. Erst ab diesem Zeitpunkt können dann für konkrete Maßnahmen Fördermittel bei der Regierung beantragt werden.

 

 


Beschluss:

Der Markt Kleinheubach beantragt bei der Regierung von Unterfranken die Aufnahme in das Bund – Länder Städtebauförderprogramm.