Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Das Landratsamt als Immissionsschutzbehörde teilt mit Schreiben vom 25.07.2023 mit, dass die Josera Erbacher Service GmbH & Co.KG für die wesentliche Änderung des Werks IV gemäß §§ 10, 16 BImSchG i.V.m. §§ 1, 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) die immissionsschutzrechtliche Genehmigung beantragt hat.

 

Folgende Angaben liegen vor:

Die Fa. Josera Erbacher Service GmbH & Co.KG plant, leerstehende Flächen im EG und 1. OG des stillgelegten Werks II als Lagerflächen (max. 900 t) für das Werk IV zu nutzen; im EG mit 300 Stellplätzen (maximal 900 t) Lagerkapazität für Rohstoffe (fest oder flüssig, maximal WGK 1) und im 1. OG 240 Stellplätze für Verpackungsmaterial.

Weiter sollen zwei bisher dem Werk II zugeordnete vorhandene Außenbehälter mit einem Bruttovolumen von jeweils 29 m³ für die Lagerung flüssiger Rohware (hier: Öle, maximal WGK 1) für Werk IV genutzt werden.

Außerdem wird im Werk IV in geringen Mengen Fischmehl eingesetzt, sodass auch für dessen Verarbeitung die Genehmigung beantragt wird.

Neben diesen Änderungen sind seit der Erstgenehmigung vom 14.11.2014 eine Reihe von Änderungen gem. § 15 BImSchG angezeigt worden, die ebenfalls in den Antrag eingearbeitet wurden.

 

Die geplanten und angezeigten Änderungen führen bei Einhaltung genannter Schallleistungen weder im Erdgas- noch im Heizöl-Betrieb zu einer Überschreitung der schalltechnischen Anforderungen an den Immissionsorten. Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch Schallimmissionen sind somit nicht zu erwarten.

 

Das Landratsamt fordert eine Beurteilung des Vorhabens nach § 15 Baunutzungsverordnung (BauNVO), sowie um eine Äußerung zu städtebaulichen Änderungen im Einwirkungsbereich der Anlage und einer planungsrechtlichen Würdigung.

 

Beratung:

Der Bauausschuss empfiehlt dem Beschlussvorschlag einstimmig zuzustimmen.


Beschluss:

Der Markt Kleinheubach trifft folgende Feststellungen:

 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der qualifizierten Bebauungspläne “Industriegebiet Süd” und “Industriegebiet Süd II”, im Industriegebiet.

Die baulichen Nutzungen im Einwirkungsbereich sind durch die bestehenden Bauleitpläne festgelegt und haben sich in den letzten Jahren entsprechend verfestigt.

 

Der Markt Kleinheubach plant keine Nutzungsänderungen im unmittelbaren Einwirkungsbereich, die u.U. der beantragten Änderung entgegenstehen würden.

 

Es wird weiter festgestellt, dass die Erschließung der antragsgegenständigen Grundstücke gesichert ist.

 

Der Markt Kleinheubach erteilt unter dem Vorbehalt, dass die Werte der einzelnen maßgebenden Bundesimmissionsschutzverordnungen beachtet werden, das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.