Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Mittelgewann Fl.Nr. 4100/20 Bereich zwischen Limesstraße und Im Mittelgewann“, im allgemeinen Wohngebiet.

 

Der Bauherr beabsichtigt, eine Terrassenüberdachung mit einer Breite von 5,15 m und einer Tiefe von 3,63 m an der Südwestseite des Wohnhauses anzubringen. Die Dachneigung beträgt 6 °.

 

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da die zulässige Dachneigung (20 – 45 °) um 14 ° unterschritten und von der Dachform (Sattel- und Zeltdach) abgewichen wird. Das Baufenster wird eingehalten.

 

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Alle Eigentümer der benachbarten Grundstücke haben dem Bauvorhaben zugestimmt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Das Bauvorhaben ist städtebaulich vertretbar, nachbarliche Belange werden nicht berührt.

 

Beratung:

Der Bauausschuss empfiehlt dem Beschlussvorschlag einstimmig zuzustimmen.


Beschluss:

Der Markt Kleinheubach erteilt für die Unterschreitung der Dachneigung und von der Abweichung der Dachform Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wird erteilt.