Sitzung: 12.09.2023 MK/024/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Mittelgewann Fl.Nr. 4100/20 Bereich zwischen Limesstraße und Im Mittelgewann“, im allgemeinen Wohngebiet.
Der Bauherr beabsichtigt, eine Terrassenüberdachung mit einer Breite von 5,15 m und einer Tiefe von 3,63 m an der Südwestseite des Wohnhauses anzubringen. Die Dachneigung beträgt 6 °.
Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da die zulässige Dachneigung (20 – 45 °) um 14 ° unterschritten und von der Dachform (Sattel- und Zeltdach) abgewichen wird. Das Baufenster wird eingehalten.
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Alle Eigentümer der benachbarten Grundstücke haben dem Bauvorhaben zugestimmt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Bauvorhaben ist städtebaulich vertretbar, nachbarliche Belange werden nicht berührt.
Beratung:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Beschlussvorschlag einstimmig zuzustimmen.
Beschluss:
Der Markt Kleinheubach erteilt für die Unterschreitung
der Dachneigung und von der Abweichung der Dachform Befreiungen von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36
BauGB wird erteilt.