Sitzung: 12.09.2023 MK/024/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Industriegebiet Süd II“, im Industriegebiet.
Der Bauherr beabsichtigt, einen Dampfkessel in die bestehende Energiezentrale einzubauen, einen Öltank und ein Pumpenhaus mit Abfüllanlage „Füllcomat“ mit oberirdischer Leitungstrasse in den Bestand zu errichten mit Durchdringung in der Gebäudehülle.
Zum Bauvorhaben liegen folgende weitere Erläuterungen vor:
„Aufgrund der
angespannten Marktsituation während des Beschaffungszeitraumes wurde als
temporäre Lösung entschieden, einen kleinen Miettank aufzustellen. Bestandteil
des Bauantrages ist die Aufstellung des endgültigen Öltanks (100 m³).
Pumpenhaus
„Füllcomat“:
Es handelt sich um ein
Gebäude nach Art. 2 (2) BayBO, welches zu bestimmten Zwecken betreten werden
kann. Allerdings stellt das Pumpenhaus keinen dauerhaften Aufenthaltsraum dar,
weil dieses nur für kurzweilige Wartungszwecke betreten wird und sonst per
Fernsteuerung und -überwachung betrieben wird.
Redundanzbetrieb
eines Ölheizkessels in der Energiezentrale:
Mit der
schalltechnischen Untersuchung R0094.014.01.001 vom 29.11.2022 wird der
Nachweis erbracht, dass die Festsetzungen des Bebauungsplans Industriegebiet
Süd II – zulässige Geräuschemissionskontingente der Teilfläche 2 – durch den
Anlagengesamtbetrieb Werk 4 mit der o.g. Änderung weiterhin eingehalten sind.
Im Zuge der
Baumaßnahme werden keine neuen Arbeitsplätze auf dem Betriebsgelände entstehen.
Daher sind keine weiteren Stellplätze erforderlich.“
Beratung:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Beschlussvorschlag einstimmig zuzustimmen.
Beschluss:
Der Markt Kleinheubach erteilt dem Bauvorhaben in der
vorliegenden Form das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.