Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Industriegebiet Süd II“, im Industriegebiet.

 

Der Bauherr beabsichtigt, einen Dampfkessel in die bestehende Energiezentrale einzubauen, einen Öltank und ein Pumpenhaus mit Abfüllanlage „Füllcomat“ mit oberirdischer Leitungstrasse in den Bestand zu errichten mit Durchdringung in der Gebäudehülle.

 

Zum Bauvorhaben liegen folgende weitere Erläuterungen vor:

 

Aufgrund der angespannten Marktsituation während des Beschaffungszeitraumes wurde als temporäre Lösung entschieden, einen kleinen Miettank aufzustellen. Bestandteil des Bauantrages ist die Aufstellung des endgültigen Öltanks (100 m³).

Pumpenhaus „Füllcomat“:

Es handelt sich um ein Gebäude nach Art. 2 (2) BayBO, welches zu bestimmten Zwecken betreten werden kann. Allerdings stellt das Pumpenhaus keinen dauerhaften Aufenthaltsraum dar, weil dieses nur für kurzweilige Wartungszwecke betreten wird und sonst per Fernsteuerung und -überwachung betrieben wird.

Redundanzbetrieb eines Ölheizkessels in der Energiezentrale:

Mit der schalltechnischen Untersuchung R0094.014.01.001 vom 29.11.2022 wird der Nachweis erbracht, dass die Festsetzungen des Bebauungsplans Industriegebiet Süd II – zulässige Geräuschemissionskontingente der Teilfläche 2 – durch den Anlagengesamtbetrieb Werk 4 mit der o.g. Änderung weiterhin eingehalten sind.

 

Im Zuge der Baumaßnahme werden keine neuen Arbeitsplätze auf dem Betriebsgelände entstehen. Daher sind keine weiteren Stellplätze erforderlich.“

 

Beratung:

Der Bauausschuss empfiehlt dem Beschlussvorschlag einstimmig zuzustimmen.


Beschluss:

Der Markt Kleinheubach erteilt dem Bauvorhaben in der vorliegenden Form das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.