Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Mittelgewann“, im allgemeinen Wohngebiet.

 

Der Bauherr beabsichtigt, an der westlichen Grundstücksecke ein Gartenhaus mit den Maßen 5 m x 5 m mit einer Traufhöhe von 2,25 m zu errichten. Das Gartenhaus erhält ein Pultdach mit einer Dachneigung von 5 °.

 

Gemäß Art. 57 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe a) BayBO sind Gebäude mit einem Bruttorauminhalt bis zu 75 m³ verfahrensfrei. Dies ist bei dem geplanten Gartenhaus der Fall.

 

Da das Gartenhaus außerhalb des Baufensters errichtet werden soll, bedarf es einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die übrigen Festsetzungen werden eingehalten. Die Entwässerung erfolgt auf das Baugrundstück.

 

Der Eigentümer des Nachbargrundstücks hat der isolierten Befreiung zugestimmt.

 

Über zusätzliche Abweichungen, wie z.B. Abstandsflächen, entscheidet das Landratsamt. Eine Abstandsflächenübernahme des Nachbareigentümers liegt vor.

 

Beratung:

Der Bauausschuss empfiehlt dem Beschlussvorschlag einstimmig zuzustimmen.


Beschluss:

Der Markt Kleinheubach erteilt für die Errichtung des Gartenhauses außerhalb des Baufensters eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.