Sitzung: 19.09.2023 GRL/020/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Die
Kommunen im Landkreis Miltenberg möchten gemeinsam mit der Stadt Aschaffenburg
und den Gemeinde- und Stadtwerken mit kommunalem Hintergrund aus der Region das
REW (Regionales Energiewerk Untermain) als GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
gründen. Aufgabe der REW ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien in der Region
voranzutreiben und so einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Dabei
setzt die Gesellschaft auf eine enge Zusammenarbeit mit lokalen Unternehmen und
Akteuren sowie auf die Beteiligung der Bevölkerung, insbesondere über die
Beteiligung von Bürgerenergiegenossenschaften.
Als
Gesellschafter der REW GmbH kann der Gemeinde Laudenbach aktiv an der Umsetzung
dieser Ziele mitwirken. Durch den Beitritt kann der Gemeinde Laudenbach seine
Standortpotentiale in den Ausbau erneuerbarer Energien einbringen und
gleichzeitig von den Erfahrungen und Ressourcen der anderen Gesellschafter
profitieren. Auch Gemeinden die keine eigenen Standorte auf ihrem
Gemeindegebiet realisieren können, haben so die Möglichkeit sich an solchen
Projekten zu beteiligen oder ihren Bürgern und/oder Unternehmen eine solche
Beteiligung über eine Bürger-Energiegenossenschaft zu ermöglichen. Die REW GmbH
bietet zudem durch ihre Gesellschafterstruktur optimale Voraussetzungen und
eine hervorragende Plattform, um gemeinsame Projekte und Initiativen mit
anderen Städten und Gemeinden in der Region umzusetzen.
Nutzen
des REW:
·
Wertschöpfung
für den Ausbau erneuerbarer Energien kann in der Region gehalten werden
·
Beteiligungsmöglichkeiten
für Gemeinden, regionale Unternehmen und Bürger werden geschaffen
·
Aufträge
können vor Ort vergeben werden
·
Standortvorteile
(Energieversorgung aus erneuerbaren Quellen) in der Region werden geschaffen
·
Die
Partner der REW können die Projektentwicklungen aktiv steuern
·
Vermarktungschancen
der Energie können zukünftig regional genutzt werden
·
Bürgern
und regionalen Unternehmen wird Zugang zu regional erzeugter Energie verschafft
·
Eigenversorgungsanteil
Energie von Gemeinden und Unternehmen kann erhöht werden
·
Risiken von
Einzelinvestitionen werden minimiert
Ohne, dass
die Region aktiv die Projektentwicklung erneuerbarer Energiepotentiale in der
Region in die Hand nimmt, überlässt man dieses Feld überwiegend privaten
Projektentwicklern, die überwiegend Gewinnerzielungsabsichten für
institutionelle Anleger damit verfolgen. Da diese privaten Projektentwickler
derzeit bereits intensiv unterwegs sind und versuchen mit den Eigentümern
potenziell geeigneter Flächen Vorverträge zum Ausbau erneuerbarer Energien
abzuschließen, ist eine gewisse Eilbedürftigkeit gegeben um den Gemeinden die
Gestaltungsfreiheit darüber wo, in welchem Umfang und wann dieser Ausbau von
Erzeugungsanlagen erfolgt, zu bewahren.
Aufgaben des
REW:
§ Unterstützung der Gemeinden in der gemeindlichen Planung in deren Gebiet
Projektstandorte gegeben sind
§ Unterstützung bei der Erstellung von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen
§ Abschluss von Flächensicherungsverträgen mit den Grundstückseigentümern
§ Vergabe und Begleitung von Gutachten, die für die Genehmigungsfähigkeit
eines Projektes erforderlich sind
§ Herstellung der Genehmigungsreife von Projekten, entsprechende
Genehmigungsanträge ausarbeiten und stellen
§ Organisation von Projektgesellschaften unter Beteiligung u.a. von
regionalen Unternehmen und Bürgerenergiegenossenschaften, und Abgabe der
Projekte an diese (gegen Erstattung der Aufwendungen).
§ Das REW organisiert die Leistungen und kann
sich zur Erfüllung der Aufgaben auch der Leistungen Dritter bedienen
Organisation
des REW:
• Rechtsform GmbH
•
Beteiligungsverhältnisse:
- 51 % Gemeinden, Beteiligungsquote nach
Einwohnerzahl
- 48 % Gemeinde- und Stadtwerke
Die regionalen Energiewerke sind ein wichtiger Baustein der REW. Sie
bringen Knowhow aus der Projektentwicklung, der Realisierung und Finanzierung
auch von größeren Energieprojekten, der Vermarktung von Energie auch in einem
schwierigen Marktumfeld und die nötigen Ressourcen für eine erfolgreiche Projektentwicklung
mit. Die vorgenannten Energieunternehmen haben einen vollständigen oder
überwiegend kommunale Eigentümer. Mit ihrer breiten Aufstellung in mehreren
Energiebereichen sind sie zudem in der Lage neben dem Ausbau im Bereich Wind-
und Solarenergie auch weitere Tätigkeitsfelder wie die Speicherung von Energie
z.B. durch Elektrolyse und Projekte der Wärmewende mitzugestalten. Die
Energiegesellschaften wollen auch aktiv in den Projektgesellschaften die
Realisierung der Projekte mitgestalten.
v 12 % City-use, stellvertretend für deren Gesellschafter: (Stadtwerke
Klingenberg, EMB Energieversorgung Miltenberg-Bürgstadt, EZV Energie- und
Service GmbH, E-Werk Goldbach-Hösbach, Gemeindewerke Glattbach, Kahl a.M.,
Partenstein, Nüdlingen, Stadtwerke Hammelburg, Bad Brückenau, Bad Neustadt,
Markt Frammersbach)
v 12 % AVG, Aschaffenburger Versorgungs-GmbH
v 12 % Entega AG Darmstadt
v 12 % Gasversorgung Unterfranken GmbH
- 1 % Energiegenossenschaft Untermain EG
Die geringe Beteiligungshöhe der Energiegenossenschaft ist deren
ausdrücklicher Wunsch. Höhere Beteiligungen der Bürgerenergiegenossenschaften
sind dann in den Projektgesellschaften zu erwarten.
• Die Kommunen haben mit 51 % Gesellschafteranteil immer die Mehrheit
• Stammkapitaleinlage 100.000 €
• Jährlicher Aufwand (Umlageverfahren: 500.000 €)
• mittel-
und langfristige Refinanzierung aus den Einnahmen bei der Gründung von
Projektgesellschaften und Abgabe der Genehmigungen an Projektgesellschaften
• In der REW
selbst soll kein Geld verdient werden, sondern die REW sorgt für die
Genehmigung von Erneuerbaren Energieprojekten und deren Realisierung in
Projektgesellschaften
• REW
Gesellschafter entscheiden bei Gründung der Projektgesellschaften welche
weiteren Partner sich an der Realisierung und dem Betrieb beteiligen können
• Es sind 1-2 ggfs. nebenamtliche Geschäftsführer +
ggfs. hauptamtlicher Projektkoordinator vorgesehen. (ist noch nicht definiert)
Als Gründungsgeschäftsführer wird Dieter Gerlach, ehemaliger
Geschäftsführer und Werkleiter der Stadtwerke Aschaffenburg, mittlerweile im
Ruhestand, bestellt. Er hat erklärt, dass er bereit ist die Geschäfte bis
längsten Januar 2024, bzw. bis zu einer Entscheidung über die zukünftige
Geschäftsführung der REW, also nur vorübergehend zu führen.
• Reduzierter
administrativer Aufwand durch Auslagerung zentraler Dienstleistungen (kaufm.
Rechnungswesen EDV usw.)
•
Aufsichtsrat 11 Mitglieder:
§ 4x Vertreter Gemeinden aus dem Kreisverband BayGT Mil
§ 1x Landrat MIL
§ 1x Oberbürgermeister Stadt AB
§ 4x Vertreter Stadt-, Gemeindewerke
§ 1x Vertreter Bürgerenergiegenossenschaft
Um Zeit zu
gewinnen, wird die REW bereits von einem Teil der 49 % Gesellschaftern
gegründet, diese halten dann vorübergehend 100 % der Gesellschaftsanteile des
REW. Damit kann der Aufbau der Gesellschaft bereits begonnen werden und erste
Aktivitäten können entfaltet werden. Auf Grundlage des Gesellschaftervertrages,
mit den vollständig vorliegenden Beitrittsbeschlüssen der Gemeinden, spätestens
zum 1.1.2024, geben die Gründungsgesellschafter des REW den 51 %
Gesellschafteranteil an diese Gemeinden im prozentualen Verhältnis der
Einwohnerzahlen an diese Gemeinden ab. Damit wird der notarielle Aufwand
reduziert.
Finanzierung
des REW:
Stammkapitaleinlage
100.000 €
§ Auf die 51 % Gesellschafter entfallen 51.000 €, bei vollständigem
Beitritt aller Gemeinden (130.000 Einwohner MIL und 72.000 Stadt AB) entspricht
dies einem einmaligen Kostenbeitrag von 0,25 €/Einwohner, wenn nur die Hälfte
beitritt von ca. 0,50 € je Einwohner
§ Mit den Grundsatzbeschlüssen ergibt sich auch ein Überblick über die
ungefähre Anzahl der beitrittswilligen Gemeinden und damit der Kostenschlüssel
für die Höhe der Stammkapitaleinlage je Einwohner.
§ Auf die 48 % Gesellschafter (Energiewerke) entfallen, vorausgesetzt 4
Partner, 48.000 € Einlage entspricht bei 4 Energiewerken = 12.000 €/Energiewerk
§ Auf die Beteiligung der Bürgerenergie Genossenschaft mit 1 % entfallen
1.000 € Einlage
Jährlicher Aufwand 500.000 €
§ Bei einem geschätzten jährlichen Aufwand von 500.000 € entfallen auf die
Beteiligten die folgenden Beiträge. Um möglichst allen Gemeinden eine
Beteiligung zu ermöglichen, wurden diese Aufwendungen nach einem anderen
Schlüssel als der dem der Gesellschafteranteil entsprechen würde, aufgeteilt.
Damit wird das Risiko bei evtl. begonnenen und später aber nicht realisierbaren
Projekten für die Gemeinden stark reduziert. Die Stadt- und Gemeindewerke
finanzieren hier den größten Teil der Aufwendungen und tragen auch das größere
Risiko für nicht realisierbare Projektaufwendungen.
Mit einem niedrigen jährlichen Beitrag der Gemeinden möchte man erreichen, dass
sich möglichst viele, im Idealfall alle Gemeinden beteiligen. Auch der Beitritt
von Gemeinden, die im Moment keine verfügbaren Flächen in ihrem Gemeindegebiet
sehen ist wünschenswert, weil damit auch deren Bürger Beteiligungsmöglichkeiten
angeboten werden können und auch weitere Projekte z.B. in der Wärmewende usw.
möglich sein können.
§ Bei Projekterfolg und Gründung von Projektgesellschaften wird der bis
dahin betriebene, finanzielle Aufwand der REW zurückvergütet. Diese Mittel
sollen so lange in der REW verbleiben und ggfs. wieder zu dem notwendigen
Aufwandsbetrag von 500.000 €/a im selben Verhältnis aufgestockt werden wie
weitere entwicklungsfähige Projekte verfolgt werden. Es wird in den ersten
Jahren erforderlich sein die ersten Projekte durch den jährlichen Beitrag zu
finanzieren. Werden diese Projekte zum Erfolg geführt finanzieren diese den
zukünftigen Aufwand vollständig oder teilweise.
§ Die 51 % Gesellschafter finanzieren 95.000 €/a. Bei der Teilnahme aller
Gemeinden entspricht dies ca. 0,50 €/Einwohner, bei Teilnahme nur der Hälfte
ca. 1,00 €/Einwohner und Jahr.
§ Die 48 % Gesellschafter finanzieren 400.000 €/a, dies entspricht bei 4
Energiewerken einem Betrag von 100.000 €/Energiewerk und Jahr
§ Die Bürgerenergiegenossenschaft finanziert 1 %, entspricht 5.000 €/a
Werden durch
die Abgabe der Projektgenehmigungen mehr finanzielle Mittel vereinnahmt als in
der Zukunft erforderlich sind, oder wird die Entscheidung getroffen keine
weiteren Projekte mehr zu verfolgen, werden die überschüssigen Mittel an die
den Aufwand geleisteten Gesellschafter des REW im selben Aufwandsverhältnis
zurückerstattet.
Refinanzierung
durch Gründung von Projektgesellschaften
§ Grundsätzlich erfolgt eine projektbezogene Abrechnung in dem REW
§ Mit der Weitergabe der Genehmigung für ein EEG-Projekt an die
Projektgesellschaft, werden die bis dahin angefallenen Kosten dem REW zzgl.
eines angemessenen Zinses und Risikozuschlages ersetzt. Damit fließen dem REW
Mittel für zukünftige Projekte zu.
§ Die Entscheidung wer welche Anteile an diesen Projektgesellschaften
erhält (Gemeinden, Bürgerenergiegenossenschaften, Energieversorger, Firmen
usw.) wird in der REW getroffen. Gemeinden behalten hier die Mehrheit!
Kommunalaufsichtsrechtliche
Würdigung:
Der Gesellschaftsvertrag
wird zur kommunalaufsichtsrechtlichen Prüfung der Regierung von Unterfranken,
dem Landratsamt Miltenberg (und dem Regierungspräsidium Darmstadt) zur
Würdigung vorgelegt. Die jeweiligen zusätzlichen Auflagen werden in den
Gesellschaftsvertrag eingearbeitet.
Die nächsten
Schritte nach dem Grundsatzbeschluss:
§ Sobald der Gesellschaftsvertrag in kommunalrechtlich akzeptierter
Fassung vorliegt fassen die beitrittswilligen Gemeinden den eigentlichen
Beschluss zum Gesellschaftsbeitritt.
§ Notarieller Beitritt der Gemeinden zum REW-Untermain spätestens im
Januar 2024
Dem Gemeinderat wird empfohlen den Grundsatzbeschluss zum Beitritt der Gemeinde
Laudenbach als Gesellschafter der REW GmbH zur Förderung des Ausbaus
erneuerbarer Energien in der Region Aschaffenburg-Miltenberg zuzustimmen.
Beratung:
Die Gemeinderäte stehen dem Beitritt in die REW positiv gegenüber, da
dies für die Gemeinde ein zukunftsorientierter Schritt ist.
GRin Ahner ergänzt, dass Projekte der REW, die sich als nicht
kostendeckend oder nicht durchführbar erweisen, keine zusätzliche Kosten für
die Gemeinde bringen. Die Gemeinde kann sich jederzeit aus den Projekten
zurückziehen.
BGM Distler betont ebenfalls, dass für die Gemeinde keine
Nachschusspflicht besteht und somit das Risiko reduziert wird bzw. ein geringes
Risiko bei Projekten besteht.
Beschluss:
Der Gemeinderat Laudenbach beschließt,
vorbehaltlich der Vorlage eines kommunalrechtlich geprüften
Gesellschaftervertrages, den Beitritt der Gemeinde Laudenbach als
Gesellschafter zur REW-Untermain GmbH, zur Förderung des Ausbaus erneuerbarer
Energien in der Region Aschaffenburg-Miltenberg.