Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Die Kommunen im Landkreis Miltenberg möchten gemeinsam mit der Stadt Aschaffenburg und den Gemeinde- und Stadtwerken mit kommunalem Hintergrund aus der Region das REW (Regionales Energiewerk Untermain) als GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) gründen. Aufgabe der REW ist es, den Ausbau erneuerbarer Energien in der Region voranzutreiben und so einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Dabei setzt die Gesellschaft auf eine enge Zusammenarbeit mit lokalen Unternehmen und Akteuren sowie auf die Beteiligung der Bevölkerung, insbesondere über die Beteiligung von Bürgerenergiegenossenschaften.

 

Als Gesellschafter der REW GmbH kann der Gemeinde Laudenbach aktiv an der Umsetzung dieser Ziele mitwirken. Durch den Beitritt kann der Gemeinde Laudenbach seine Standortpotentiale in den Ausbau erneuerbarer Energien einbringen und gleichzeitig von den Erfahrungen und Ressourcen der anderen Gesellschafter profitieren. Auch Gemeinden die keine eigenen Standorte auf ihrem Gemeindegebiet realisieren können, haben so die Möglichkeit sich an solchen Projekten zu beteiligen oder ihren Bürgern und/oder Unternehmen eine solche Beteiligung über eine Bürger-Energiegenossenschaft zu ermöglichen. Die REW GmbH bietet zudem durch ihre Gesellschafterstruktur optimale Voraussetzungen und eine hervorragende Plattform, um gemeinsame Projekte und Initiativen mit anderen Städten und Gemeinden in der Region umzusetzen.

 

Nutzen des REW:

·         Wertschöpfung für den Ausbau erneuerbarer Energien kann in der Region gehalten werden

·         Beteiligungsmöglichkeiten für Gemeinden, regionale Unternehmen und Bürger werden geschaffen

·         Aufträge können vor Ort vergeben werden

·         Standortvorteile (Energieversorgung aus erneuerbaren Quellen) in der Region werden geschaffen

·         Die Partner der REW können die Projektentwicklungen aktiv steuern

·         Vermarktungschancen der Energie können zukünftig regional genutzt werden

·         Bürgern und regionalen Unternehmen wird Zugang zu regional erzeugter Energie verschafft

·         Eigenversorgungsanteil Energie von Gemeinden und Unternehmen kann erhöht werden

·         Risiken von Einzelinvestitionen werden minimiert

 

Ohne, dass die Region aktiv die Projektentwicklung erneuerbarer Energiepotentiale in der Region in die Hand nimmt, überlässt man dieses Feld überwiegend privaten Projektentwicklern, die überwiegend Gewinnerzielungsabsichten für institutionelle Anleger damit verfolgen. Da diese privaten Projektentwickler derzeit bereits intensiv unterwegs sind und versuchen mit den Eigentümern potenziell geeigneter Flächen Vorverträge zum Ausbau erneuerbarer Energien abzuschließen, ist eine gewisse Eilbedürftigkeit gegeben um den Gemeinden die Gestaltungsfreiheit darüber wo, in welchem Umfang und wann dieser Ausbau von Erzeugungsanlagen erfolgt, zu bewahren.

 

Aufgaben des REW:

§  Unterstützung der Gemeinden in der gemeindlichen Planung in deren Gebiet Projektstandorte gegeben sind

§  Unterstützung bei der Erstellung von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen

§  Abschluss von Flächensicherungsverträgen mit den Grundstückseigentümern

§  Vergabe und Begleitung von Gutachten, die für die Genehmigungsfähigkeit eines Projektes erforderlich sind

§  Herstellung der Genehmigungsreife von Projekten, entsprechende Genehmigungsanträge ausarbeiten und stellen

§  Organisation von Projektgesellschaften unter Beteiligung u.a. von regionalen Unternehmen und Bürgerenergiegenossenschaften, und Abgabe der Projekte an diese (gegen Erstattung der Aufwendungen).

§  Das REW organisiert die Leistungen und kann sich zur Erfüllung der Aufgaben auch der Leistungen Dritter bedienen

 

Organisation des REW:

• Rechtsform GmbH

• Beteiligungsverhältnisse:

 

  • 51 % Gemeinden, Beteiligungsquote nach Einwohnerzahl

 

  • 48 % Gemeinde- und Stadtwerke

Die regionalen Energiewerke sind ein wichtiger Baustein der REW. Sie bringen Knowhow aus der Projektentwicklung, der Realisierung und Finanzierung auch von größeren Energieprojekten, der Vermarktung von Energie auch in einem schwierigen Marktumfeld und die nötigen Ressourcen für eine erfolgreiche Projektentwicklung mit. Die vorgenannten Energieunternehmen haben einen vollständigen oder überwiegend kommunale Eigentümer. Mit ihrer breiten Aufstellung in mehreren Energiebereichen sind sie zudem in der Lage neben dem Ausbau im Bereich Wind- und Solarenergie auch weitere Tätigkeitsfelder wie die Speicherung von Energie z.B. durch Elektrolyse und Projekte der Wärmewende mitzugestalten. Die Energiegesellschaften wollen auch aktiv in den Projektgesellschaften die Realisierung der Projekte mitgestalten.

 

v  12 % City-use, stellvertretend für deren Gesellschafter: (Stadtwerke Klingenberg, EMB Energieversorgung Miltenberg-Bürgstadt, EZV Energie- und Service GmbH, E-Werk Goldbach-Hösbach, Gemeindewerke Glattbach, Kahl a.M., Partenstein, Nüdlingen, Stadtwerke Hammelburg, Bad Brückenau, Bad Neustadt, Markt Frammersbach)

v  12 % AVG, Aschaffenburger Versorgungs-GmbH

 

v  12 % Entega AG Darmstadt

v  12 % Gasversorgung Unterfranken GmbH

 

  • 1 % Energiegenossenschaft Untermain EG

Die geringe Beteiligungshöhe der Energiegenossenschaft ist deren ausdrücklicher Wunsch. Höhere Beteiligungen der Bürgerenergiegenossenschaften sind dann in den Projektgesellschaften zu erwarten.

 

• Die Kommunen haben mit 51 % Gesellschafteranteil immer die Mehrheit

• Stammkapitaleinlage 100.000 €

• Jährlicher Aufwand (Umlageverfahren: 500.000 €)

• mittel- und langfristige Refinanzierung aus den Einnahmen bei der Gründung von Projektgesellschaften und Abgabe der Genehmigungen an Projektgesellschaften

• In der REW selbst soll kein Geld verdient werden, sondern die REW sorgt für die Genehmigung von Erneuerbaren Energieprojekten und deren Realisierung in Projektgesellschaften

• REW Gesellschafter entscheiden bei Gründung der Projektgesellschaften welche weiteren Partner sich an der Realisierung und dem Betrieb beteiligen können

• Es sind 1-2 ggfs. nebenamtliche Geschäftsführer + ggfs. hauptamtlicher Projektkoordinator vorgesehen. (ist noch nicht definiert)

 

Als Gründungsgeschäftsführer wird Dieter Gerlach, ehemaliger Geschäftsführer und Werkleiter der Stadtwerke Aschaffenburg, mittlerweile im Ruhestand, bestellt. Er hat erklärt, dass er bereit ist die Geschäfte bis längsten Januar 2024, bzw. bis zu einer Entscheidung über die zukünftige Geschäftsführung der REW, also nur vorübergehend zu führen.

 

• Reduzierter administrativer Aufwand durch Auslagerung zentraler Dienstleistungen (kaufm. Rechnungswesen EDV usw.)

• Aufsichtsrat 11 Mitglieder:

 

§  4x Vertreter Gemeinden aus dem Kreisverband BayGT Mil

§  1x Landrat MIL

§  1x Oberbürgermeister Stadt AB

§  4x Vertreter Stadt-, Gemeindewerke

§  1x Vertreter Bürgerenergiegenossenschaft

 

Um Zeit zu gewinnen, wird die REW bereits von einem Teil der 49 % Gesellschaftern gegründet, diese halten dann vorübergehend 100 % der Gesellschaftsanteile des REW. Damit kann der Aufbau der Gesellschaft bereits begonnen werden und erste Aktivitäten können entfaltet werden. Auf Grundlage des Gesellschaftervertrages, mit den vollständig vorliegenden Beitrittsbeschlüssen der Gemeinden, spätestens zum 1.1.2024, geben die Gründungsgesellschafter des REW den 51 % Gesellschafteranteil an diese Gemeinden im prozentualen Verhältnis der Einwohnerzahlen an diese Gemeinden ab. Damit wird der notarielle Aufwand reduziert.

 

 

 

 

Finanzierung des REW:

 

Stammkapitaleinlage 100.000 €

 

§  Auf die 51 % Gesellschafter entfallen 51.000 €, bei vollständigem Beitritt aller Gemeinden (130.000 Einwohner MIL und 72.000 Stadt AB) entspricht dies einem einmaligen Kostenbeitrag von 0,25 €/Einwohner, wenn nur die Hälfte beitritt von ca. 0,50 € je Einwohner

 

§  Mit den Grundsatzbeschlüssen ergibt sich auch ein Überblick über die ungefähre Anzahl der beitrittswilligen Gemeinden und damit der Kostenschlüssel für die Höhe der Stammkapitaleinlage je Einwohner.

 

§  Auf die 48 % Gesellschafter (Energiewerke) entfallen, vorausgesetzt 4 Partner, 48.000 € Einlage entspricht bei 4 Energiewerken = 12.000 €/Energiewerk

§  Auf die Beteiligung der Bürgerenergie Genossenschaft mit 1 % entfallen 1.000 € Einlage

Jährlicher Aufwand 500.000 €

§  Bei einem geschätzten jährlichen Aufwand von 500.000 € entfallen auf die Beteiligten die folgenden Beiträge. Um möglichst allen Gemeinden eine Beteiligung zu ermöglichen, wurden diese Aufwendungen nach einem anderen Schlüssel als der dem der Gesellschafteranteil entsprechen würde, aufgeteilt. Damit wird das Risiko bei evtl. begonnenen und später aber nicht realisierbaren Projekten für die Gemeinden stark reduziert. Die Stadt- und Gemeindewerke finanzieren hier den größten Teil der Aufwendungen und tragen auch das größere Risiko für nicht realisierbare Projektaufwendungen.
Mit einem niedrigen jährlichen Beitrag der Gemeinden möchte man erreichen, dass sich möglichst viele, im Idealfall alle Gemeinden beteiligen. Auch der Beitritt von Gemeinden, die im Moment keine verfügbaren Flächen in ihrem Gemeindegebiet sehen ist wünschenswert, weil damit auch deren Bürger Beteiligungsmöglichkeiten angeboten werden können und auch weitere Projekte z.B. in der Wärmewende usw. möglich sein können.

§  Bei Projekterfolg und Gründung von Projektgesellschaften wird der bis dahin betriebene, finanzielle Aufwand der REW zurückvergütet. Diese Mittel sollen so lange in der REW verbleiben und ggfs. wieder zu dem notwendigen Aufwandsbetrag von 500.000 €/a im selben Verhältnis aufgestockt werden wie weitere entwicklungsfähige Projekte verfolgt werden. Es wird in den ersten Jahren erforderlich sein die ersten Projekte durch den jährlichen Beitrag zu finanzieren. Werden diese Projekte zum Erfolg geführt finanzieren diese den zukünftigen Aufwand vollständig oder teilweise.

 

§  Die 51 % Gesellschafter finanzieren 95.000 €/a. Bei der Teilnahme aller Gemeinden entspricht dies ca. 0,50 €/Einwohner, bei Teilnahme nur der Hälfte ca. 1,00 €/Einwohner und Jahr.

§  Die 48 % Gesellschafter finanzieren 400.000 €/a, dies entspricht bei 4 Energiewerken einem Betrag von 100.000 €/Energiewerk und Jahr

§  Die Bürgerenergiegenossenschaft finanziert 1 %, entspricht 5.000 €/a

 

Werden durch die Abgabe der Projektgenehmigungen mehr finanzielle Mittel vereinnahmt als in der Zukunft erforderlich sind, oder wird die Entscheidung getroffen keine weiteren Projekte mehr zu verfolgen, werden die überschüssigen Mittel an die den Aufwand geleisteten Gesellschafter des REW im selben Aufwandsverhältnis zurückerstattet.

 

Refinanzierung durch Gründung von Projektgesellschaften

§  Grundsätzlich erfolgt eine projektbezogene Abrechnung in dem REW

§  Mit der Weitergabe der Genehmigung für ein EEG-Projekt an die Projektgesellschaft, werden die bis dahin angefallenen Kosten dem REW zzgl. eines angemessenen Zinses und Risikozuschlages ersetzt. Damit fließen dem REW Mittel für zukünftige Projekte zu.

§  Die Entscheidung wer welche Anteile an diesen Projektgesellschaften erhält (Gemeinden, Bürgerenergiegenossenschaften, Energieversorger, Firmen usw.) wird in der REW getroffen. Gemeinden behalten hier die Mehrheit!

 

Kommunalaufsichtsrechtliche Würdigung:

Der Gesellschaftsvertrag wird zur kommunalaufsichtsrechtlichen Prüfung der Regierung von Unterfranken, dem Landratsamt Miltenberg (und dem Regierungspräsidium Darmstadt) zur Würdigung vorgelegt. Die jeweiligen zusätzlichen Auflagen werden in den Gesellschaftsvertrag eingearbeitet.

 

Die nächsten Schritte nach dem Grundsatzbeschluss:

§  Sobald der Gesellschaftsvertrag in kommunalrechtlich akzeptierter Fassung vorliegt fassen die beitrittswilligen Gemeinden den eigentlichen Beschluss zum Gesellschaftsbeitritt.

§  Notarieller Beitritt der Gemeinden zum REW-Untermain spätestens im Januar 2024

 

Dem Gemeinderat wird empfohlen den Grundsatzbeschluss zum Beitritt der Gemeinde Laudenbach als Gesellschafter der REW GmbH zur Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien in der Region Aschaffenburg-Miltenberg zuzustimmen.

 

Beratung:

Die Gemeinderäte stehen dem Beitritt in die REW positiv gegenüber, da dies für die Gemeinde ein zukunftsorientierter Schritt ist.

GRin Ahner ergänzt, dass Projekte der REW, die sich als nicht kostendeckend oder nicht durchführbar erweisen, keine zusätzliche Kosten für die Gemeinde bringen. Die Gemeinde kann sich jederzeit aus den Projekten zurückziehen.

BGM Distler betont ebenfalls, dass für die Gemeinde keine Nachschusspflicht besteht und somit das Risiko reduziert wird bzw. ein geringes Risiko bei Projekten besteht.

 


Beschluss:

Der Gemeinderat Laudenbach beschließt, vorbehaltlich der Vorlage eines kommunalrechtlich geprüften Gesellschaftervertrages, den Beitritt der Gemeinde Laudenbach als Gesellschafter zur REW-Untermain GmbH, zur Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien in der Region Aschaffenburg-Miltenberg.