Beschluss: Abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 8, Anwesend: 0, Befangen: 0

Sachverhalt:

Frau Geutner trägt den Sachverhalt vor.

In der Sitzung des Gemeinderates am 20.06.2023 wurde die Verwaltung beauftragt, eine Finanzierung des Feuerwehrhauses auf Grundlage der derzeitigen Planung zu erstellen. Diese Planung wurde in dieser Sitzung vorgestellt.

 

Die Kostenschätzung für das geplante Feuerwehrhaus beläuft sich auf 3,161 Mio. €.

 

Nach der derzeitigen Richtlinie für die Förderung von Feuerwehrhäusern ist mit einer Förderung in Höhe von 254.000,00 € zu rechnen. Die Förderung erfolgt nach den bedarfsnotwendigen Stellplätzen. Hier wurde der Bedarf mit 2 Stellplätzen festgestellt.

 

Eine weitere Förderung für Feuerwehrhäuser gibt es nicht. Die Förderung für energieeffizientes Bauen ist für Neubauten nur mit einem sehr hohen Standard (KfW40) möglich. Der Aufwand, um diese Vorgaben zu erreichen, würde ein Vielfaches der Förderung bzw. des Zuschusses bedeuten. Daher hat die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Architekten Wolf und dem Energieberater Paulus von der Energieagentur Untermain diese Förderung nicht in Betracht gezogen.

 

Wenn der Standard KfW 55 erreicht wird, besteht jedoch bei der Bayern Labo die Möglichkeit, ein Investitionskredit mit einem vergünstigten Zinssatz aufzunehmen. Dies ist nach Rücksprache mit dem Energieberater Herrn Paulus möglich.

 

Für die Berechnung der Finanzierung wurden 3,2 Mio. Euro und ein Zuschuss von 254.000 € zu Grunde gelegt. Aus den Rücklagen kann nach der Finanzplanung 2024 ein Betrag von 284.500 € entnommen werden.  Für die Berechnung wurde ein fiktiver Betrag von 246.000,00 € aus der Rücklage von der Gesamtfinanzierungssumme in Abzug gebracht. Somit sind nach der Berechnung 2,70 Mio. € zu finanzieren.

 

 

Die derzeitige Einnahmesituation im Bereich der Gemeindesteuern stellt sich wie folgt dar:

 

Hundesteuer                             3.000,00 €

Grundsteuer A                          1.800,00 €

Grundsteuer B                         73.000,00 €

Gewerbesteuer                        75.000,00 €

Insgesamt                             152.800,00 €

 

 

Im Haushaltsplan 2023 mit Finanzplanungsjahre 2024 bis 2026 ist eine Zuführung zum Vermögenshaushalt erst wieder im Jahr 2025 und 2026 in Höhe von 37.650,00 € vorgesehen.

 

Im Jahr 2024 ist eine Zuführung zum Verwaltungshaushalt aus dem Vermögenshaushalt in Höhe von 19.650,00 € notwendig.

 

In der Finanzplanung 2023 ist das Feuerwehrhaus mit Gesamtkosten in Höhe von 2,0 Mio. € aufgeteilt in die Jahre 2024 mit 1,2 Mio. € und 2025 mit 0,8 Mio. €. Hierfür sind Kreditaufnahmen in Höhe von 1.794.500,00 € vorgesehen. Die Zins- und Tilgungsleistungen sind jedoch noch nicht mit eingeplant.

 

Die Zinsen belaufen sich bei der Bayern Labo für einen Investitionskredit mit Stand 12.09.2023 3,19 % bei einer Zinsbindungsperiode von 10 Jahren und einer Kreditlaufzeit von 30 Jahren. Hier können 1 bis 5 tilgungsfreie Jahre in Anspruch genommen werden. Die Bayern Labo finanziert jedoch nur 2 Mio. EUR zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten.

 

Die restlichen 700.000 € müssen dann über den „normalen“ Kreditmarkt finanziert werden. Hier ist das Zinsniveau derzeit 4 %.

 

Die Finanzierung des Feuerwehrhauses würden den Haushalt pro Jahr belasten:

 

Tilgungsrate pro Jahr bei 30 Jahren:            90.000,00 €

Zinsen pro Jahr (2,00 Mio. mit 3,19 %):      63.800,00 €

Zinsen pro Jahr (700.000 € mit 4 %) :          28.000,00 €

Insgesamt somit                                       181.800,00 €

 

Um diese Ausgabe zu finanzieren, müsste die Gemeinde Rüdenau ihre Einnahmen um diesen Betrag erhöhen.

 

Dies ist nur durch die Erhöhung der Gemeindesteuern möglich, d.h. die Steuersätze müssten auf ca. 803 % erhöht werden.

 

Gemeinderat Farrenkopf ist der Auffassung, dass sich anhand dieser Zahlen für Ihn klar darstellt, dass sich die Gemeinde Rüdenau ein Feuerwehrhaus für drei Millionen Euro nicht leisten kann.

Gemeinderat May teilt mit, dass eine solche Steuererhöhung, weder für Privatleute noch für die Gewerbebetriebe zumutbar ist.

 

Nachdem die Steuererhöhung einstimmig vom Gremium abgelehnt wurde, wird über den zweiten Beschlussvorschlag, die Umplanung mit Möglichkeit einer Förderung durch das Amt für Ländliche Entwicklung beraten.

 

Frau Geutner erläutert, dass eine Doppelnutzung als Dorfgemeinschaftshaus und Feuerwehrhaus eine weitere Förderung bringen könnte und so auch die gesamte Dorfgemeinschaft einen Nutzen von dem neuen Gebäude hätte.

Der Vorschlag wird im Gremium angeregt diskutiert. Insbesondere sei es fraglich, ob es die Fördergelder, und wenn ja, in welcher Höhe dann auch geben werde.

Geschäftsleiter Geutner verweist darauf, dass die Verwaltung hierfür eben diesen Beschluss braucht, um die Zuschüsse abprüfen zu können.

 

Der Mischnutzung als Feuerwehrhaus und Dorfgemeinschaftshaus wird zugestimmt.

Gemeinderätin Mühling fragt an, ob absehbar sei, welche Kosten durch die Umplanung auf die Gemeinde zukämen.

 

Geschäftsleiter Geutner geht davon aus, dass es sich um einen höheren vierstelligen Betrag handeln wird. Allerdings habe das Planungsbüro bereits klar kommuniziert, dass ein erweiterter Auftrag unumgänglich für die Erstellung von Planentwürfen sei.


Beschluss I:

Der Erhöhung der Hebesätze für Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer auf 803 % wird zugestimmt.

Der Finanzierung des neuen Feuerwehrhauses auf Grundlage der derzeitigen Kostenschätzung wird zugestimmt.

 

Abgelehnt        Ja 0  Nein 8

 

 

Beschluss II:

Einer Mischnutzung des Feuerwehrhauses als Feuerwehrhaus und Dorfgemeinschaftshaus wird angestrebt.

 

Beschlossen     Ja 6  Nein 2

 

 

Beschluss III:

Die Verwaltung wird beauftragt, die derzeitige Planung mit barrierefreien Flächen für Dorfgemeinschaftsräume umzugestalten und beim Amt für ländliche Entwicklung eine Förderung zu beantragen.

 

Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, den Planungsauftrag des Planungsbüros für die Umplanung zu erweitern.

 

Beschlossen     Ja 5  Nein 3