Herr Thomas Schneider aus der Jahnstraße 6 hat im Amtsblatt gelesen, dass beim Bau eines Stellplatzes auf eine Entwässerungsrinne geachtet werden muss. Er möchte wissen, ob dies kontrolliert wird. Bürgermeister Thomas Münig erklärt, dass der Bau eines Stellplatzes nicht genehmigungspflichtig ist und es deshalb schwierig ist zu kontrollieren. Wo aber auffällt, dass die Entwässerungsrinne fehlt, werden die Eigentümer darauf hingewiesen.

 

Herr Thomas Schneider fragt außerdem nach, ob es rechtens ist, einen Stellplatz auf dem eigenen Grundstück zu bauen und sich dann mit dem eigenen Fahrzeug davor zu stellen. Fremde Fahrzeuge dürfen vor dem Stellplatz nicht parken, da der Zugang zum Stellplatz gewährleistet sein muss, somit werden hierdurch in den Augen von Herrn Thomas Schneider zwei Parkplätze gesichert.

Herr Mario Zech vom Büro Stete Planung erläutert, dass es formalrechtlich in Ordnung ist.

Bürgermeister Thomas Münig schließt die Bürgerfrage und verweist auf kommende Gemeinderatssitzungen, in denen über die Parkplatzorganisation in der Jahnstraße beraten wird.

 

Frau Sonja Zink ergänzt, dass sie in der Baugasse dasselbe Problem haben. Die Anwohner parken vor der Garage, so dass man Probleme hat, aus der eigenen Ausfahrt zu fahren.

Bürgermeister Münig erwidert, dass dies im Zuge des Mobilitätskonzepts erläutert wurde.