Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Der Gemeinderat Rüdenau hat in seiner Sitzung am 18.07.2023 die Thematik bereits behandelt und folgenden einstimmigen Grundsatzbeschluss gefasst:

 

Der Gemeinderat Rüdenau beschließt, vorbehaltlich der Vorlage eines kommunalrechtlich geprüften Gesellschaftervertrages, den Beitritt der Gemeinde Rüdenau als Gesellschafter zur REW-Untermain GmbH, zur Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien in der Region Aschaffenburg-Miltenberg.

 

Aus dem Gremium wurde angeregt, dass vor Abschluss des Gesellschaftervertrages Herr Gerlach zur Klärung noch offener Fragen zur einer Gemeinderatssitzung geladen werden soll.

 

 

Der Raum Miltenberg war einmal eine Region, die mehr Energie zur Verfügung hatte, als benötigt wurde, so Herr Gerlach. Im Moment jedoch ist die ICO das einzige leistungsfähige Kraftwerk.

 

Bzgl. Thema Energiewende steuert man auf ein eminentes Problem zu, denn man ist zu einer Import-Region geworden, mit all den Konsequenzen aus einer Abhängigkeit. Aus diesem Anlass heraus war die Überlegung, die Region sollte sich gemeinsam mit den Energiewerken um den Ausbau der regenerativen Energien kümmern. Die Kommunen sollten dies mitbeeinflussen können.

 

Anhand einer PowerPoint referiert Herr Gerlach über die Tätigkeiten des REW.

Die Präsentation ist dem Protokoll beigefügt.

 

Beratung:

GR Link fragt, welchen Vorteil Rüdenau als sehr kleine Gemeinde von einem Beitritt als Gesellschafter haben könnte.

 

Lt. Herr Gerlach kann die Gemeinde im Rahmen ihres Gesellschafteranteils mitreden. Wenn möglicherweise in direkter Nachbarschaft der Gemeinde ein Projekt entsteht, dann ist es sinnvoll in der ersten Reihe zu sitzen. Auch Bürger können sich als Gesellschafter beteiligen, allerdings nur, wenn die Gemeinde Mitglied der REW ist. Die Nachfrage aus der Bürgerschaft in entsprechende Projekte zu investieren ist enorm.

 

GR Link erkundigt sich, wie die Bürger über eine Beteiligung informiert werden.

 

Herr Gerlach erklärt, die verschiedenen Beteiligungsformen, die entsprechend im Gemeindeblatt veröffentlicht werden oder die Bürger könnten z.B. auch schriftlich informiert werden.

 

Da die REW nicht gewinnbringend orientiert ist, also nichts ausgeschüttet wird, hat ein beteiligter Bürger keinen Gewinn, meint GRin Mühling.

 

Herr Gerlach entgegnet, dass sich der Bürger nicht an der REW beteiligt, sondern immer an den Projektgesellschaften.

Ein kommunales Energiewerk munterliegt immer der Kontrolle einer Kommune, so Herr Gerlach die

 

GRin Mühling fragt, ob es sich für eine Gemeinde/Bürger um eine reine finanzielle Beteiligung handelt, oder man evtl. günstiger Strom bekommen könnte.

 

Lt. Herr Gerlach hängt die Form einer Beteiligung extrem vom Marktgeschehen ab. Grundsätzlich wird in einer Priorisierung vorgegangen werden müssen. Im ersten Schritt ist es erst einmal wichtig beim Ausbau erneuerbarer Energien beteiligt zu sein.

Jede Kommune kann jederzeit mit einem Austrittsbeschluss ihre Gesellschaft beenden.

 

Es steht geschrieben, dass der Aufsichtsrat mit einfacher Mehrheit die Geschäftsordnung ändern kann, zitiert Anja Mühling.

 

Bei 11 Aufsichtsräten müssten dann mindestens 6 Räte eine Änderung beschließen, antwortet Herr Gerlach. Es gibt 2 Geschäftsordnungen, eine für die Geschäftsführung und eine für den Aufsichtsrat.

 

BGM Wolf-Pleßmann bedankt sich bei Herrn Gerlach für die Ausführungen und wünscht einen guten Nachhauseweg.