Beschluss: Zur Kenntnis genommen

BGM Distler hatte in der Broschüre zur Bürgerversammlung bereits mitgeteilt, dass noch keine Antwort der Behörde vorliegt. Diese ist inzwischen eingegangen und es wurde in der Bürgerversammlung hierüber bereits informiert.

 

In der Stellungnahme des Landratsamtes Verkehrswesen-Straßenverkehrsbehörde, Herrn Andreas Hofmann, heißt es, dass nach den vorliegenden Fußgängerzählungen der Gemeinde Laudenbach nach Einschätzung der Fachbehörden keine grundsätzliche Notwendigkeit für die Anlage eines Fußgängerüberweges besteht.

 

Das Institut für Straßenverkehr des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. hat 1998 Empfehlungen zur Schulwegsicherung herausgegeben. Dort wird dargestellt, dass Fußgängerüberwege für Kinder problematisch sein können. U. a. wird ausgeführt: „Fußgängerüberwege werden häufig gefordert, wobei die Schutzwirkung falsch eingeschätzt wird: Das Vorrangverhältnis zwischen Fußgängern und Fahrzeug ist in der Praxis häufig unklar, so dass eine „Abstimmung“ erfolgen muss. Diese kann man von den Kindern jedoch noch weniger als von erwachsenen Fußgängern erwarten. Kinder können häufig nicht einschätzen, ob der Fahrer anhält bzw. anhalten kann. Gerade für kleine Kinder ist es schwierig, die Überquerungsabsicht deutlich zu machen. Die Abschätzung von Geschwindigkeiten und Entfernungen ist nicht einfach. Außerdem reagieren Kinder vielfach spontan. Von Fußgängerüberwegen an Verkehrsstraßen ist auch deshalb abzuraten, weil hier häufig so schnell gefahren wird, dass es zu gefährlichen Brems- und Überholmanövern kommen kann.“ Das Institut folgert daraus, dass Fußgängerüberwege auch bei vorschriftsmäßigem Einsatz häufig für Kinder eher zu mehr Gefahren führen und deshalb zur Schulwegsicherung eher abzulehnen ist. Es wird empfohlen zu prüfen, ob an der Stelle eine Verkehrshelferfurt (mit entsprechenden Schulweghelfer) eingerichtet werden könnte. In anderen Gemeinden des Landkreises Miltenberg hat sich diese Lösung bewährt.

Seit 1980 hat sich an Überwegen, die durch Schulwegdienste gesichert waren, kein einziger tödlicher Unfall ereignet. Auf Fußgängerüberwegen ereignen sich hingegen 12% aller Unfälle von Kindern auf dem Schulweg. Es ist daher nicht von der Hand zu weisen, dass ein Fußgängerüberweg zur Schulwegsicherung nicht geeignet ist.

 

BGM Distler wird Herrn Hofmann zu dieser Stellungnahme nochmals kontaktieren.

 

 

Lt. GR Klein war diese Antwort zu erwarten. Er plädiert dafür, eine Ampel zu beantragen, denn es handelt sich um eine Gefahrenstelle. Bei der Gestaltung der Ortsausfahrt hieß es auch „Ampel unmöglich“. Herausgestellt hat sich, dass die Ampel die beste Lösung war und ist.

 

GR Jacobaschke würde die Argumentation der Straßenverkehrsbehörde gerne in der Presse lesen.

 

Da in der Odenwaldstraße oft zu schnell gefahren wird, meint GR Breitenbach (CSU), dass an dieser Stelle über 2 Monate täglich ein Blitzgerät aufgestellt werden sollte, was sich herumspräche. Man solle die Verkehrszählungs-/Überwachungszahlen anfordern, um festzustellen, wie die Geschwindigkeiten dort an dieser Stelle zu Zeiten KiGa-Beginn und -Ende sind.

 

Wenn man die Begründung zugrunde legt, hätte man im gesamten Landkreis keinen Fußgängerüberweg genehmigen dürfen, so GR Gruß.

 

Lt. GR Eck sind die meisten Kinder in Begleitung von Erwachsenen unterwegs, denen man zutrauen kann, den Fußgängerüberweg sicher zu benutzen und einzuschätzen, ob ein Autofahrer hält.

 

GR Bauer fragt, ob es eine Möglichkeit gibt, Einspruch zu erheben.

 

Da es sich um eine Kreisstraße handelt, hat Hoheit der Landkreis, so BGM Distler. Evtl. könnte man sich an Landrat wenden, der sich wohl aber nicht gegen die fachliche Empfehlungen seiner Behörde wenden wird.