GR Farrenkopf geht es um das Mischgebiet. Dass Frau Mühling nicht mitstimmen durfte wurde erklärt.

 

Am 12.10.2021 gab es ein Bürgerbegehren für die Ausweisung eines Mischgebietes Winnestraße. 304 Bürger haben dies unterstützt, allerdings konnte es aufgrund eines Formfehlers als Bürgerentscheid nicht zugelassen werden.

 

In einem weiteren Bürgerbegehren am 17.10.2022 hatten sich 327 Bürger für ein Mischgebiet ausgesprochen. Dann wurde die Einleitung eines B-Plans Mischgebiet beschlossen.

 

Am 05.04.2023 wurde der Planungsauftrag an das Büro Schäffler vergeben und in der vorausgegangenen Sitzung dieser B-Plan vorgestellt. Aus dem Gemeinderat kamen keinerlei Äußerungen zu diesem B-Plan. Die Planung wurde dann mit 3: 4 abgelehnt.

GR Farrenkopf versteht nicht, dass 327 Bürger die Aufstellung eins B-Plans befürworten und sich Gemeinderäte als Vertreter der Bürger nun dagegen entscheiden.

 

GRin Mühling schließt sich der Meinung von GR Farrenkopf an, denn für sie zählt der Bürgerwille. Jeder Gemeinderat möge bedenken, dass er von den Bürgern gewählt wurde.

 

BGM Wolf-Pleßmann bittet darum, keine Statements zu halten, sondern Anfragen zu stellen. Die Rechtslage dazu wurde bereits mehrfach erklärt.

 

GR Trunk argumentiert seine Entscheidung gegen die Aufstellung eines B-Plans damit, dass er nicht möchte, dass über den seit fünf Jahren illegal bestehenden Bebauung nun ein B-Plan gesetzt wird.

 

Lt. BGM Wolf-Pleßmann wird gegen andere Schwarzbauten ganz massiv vorgegangen. Alle Gemeinderäte und auch sie, sind verpflichtet, zum Wohle der Gemeinde zu entscheiden.

 

GRin Mühling will keine weitere Firma aus dem Ort treiben, die z. B. auch Gewerbesteuer zahlt. Sie hat auch den Eid geschworen und fragt sich, wie es sein kann, dass die Vorträge der Architektin als positiv bewertet wurden und dann abgelehnt wurde. Sie wehrt sich dagegen, dass man ihr unterstellt, dass sie zum Wohle ihres Sohnes agiert.

 

GR Link hat nicht verstanden, warum 2. BGM Pfister Anja Mühling in der letzten Sitzung anwies, den Raum zu verlassen. Schließlich wurde der Tagesordnungspunkt einer öffentlichen Sitzung behandelt.

 

Herr Geutner weist darauf hin, dass er Frau Mühling informiert hat, dass sie den Saal nicht verlassen muss. Ein 2. BGM, der nur selten eine Sitzung leitet, kann sich auch einmal vertun, deshalb hat er dies als Geschäftsstellenleiter korrigiert.