Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Galgenrain I“, im Industrie- und Gewerbegebiet.

 

Der Bauherr beabsichtigt, auf den Grundstücken Fl.Nrn. 4024/2 und 4027 eine Leichtbauhalle mit den Maßen 20,22 m x 12,32 m mit einer Dachneigung von 18° zu errichten.

 

In der Marktgemeinderatsitzung am 14.02.2023 wurde über die Errichtung einer Leichtbauhalle mit den gleichen Maßen und Dachneigung beraten und das gemeindliche Einvernehmen mit Befreiung der Überschreitung der Dachneigung erteilt. Allerdings sollte die Halle näher an das Gebäude „Am Hundsrück 4A“ platziert werden. Aus brandschutzrechtlichen Gründen wird das Bauvorhaben zurückgezogen und die Halle soll an der neuen Stelle errichtet werden.

Über den Abfluss von Niederschlagswasser wurde keine Aussage getroffen.

 

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt, der Eigentümer des benachbarten Grundstücks Fl.Nr. 4024/1 hat dem Bauvorhaben nicht zugestimmt.

 

Nach der Garagenstellplatzverordnung sind für Lagerräume, -plätze, Verkaufsplätze 1 Stellplatz je 100 m² Nutzfläche oder je 3 Beschäftigte nachzuweisen. Für die 249,11 m² Nutzfläche sind 3 Stellplätze erforderlich.

Nach Angaben des Bauherrn sind aus dem Bestand 32 Stellplätze nachzuweisen. Auf dem Flurstück 4024 sind 10 Stellplätze vorhanden, auf dem Flurstück 4027 30 Stellplätze und auf dem Flurstück 4041 54 Stellplätze. Somit ergibt sich eine Reserve von 59 Stellplätzen.

 

Beratung:

Der Bauausschuss empfiehlt dem Beschlussvorschlag einstimmig zuzustimmen.

 


Beschluss:

Der Markt Kleinheubach erteilt für die Überschreitung der Dachneigung eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wird erteilt.

Gemäß Bebauungsplan soll anfallendes Niederschlagswasser Versickerungsanlagen auf dem Grundstück zugeführt werden.