Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Der Antragsteller beabsichtigt, am Wohnhaus Bachgasse 34 einen neuen Farbanstrich aufzubringen.

Der Farbanstrich der Fassade ist Sto FT 37203, des Sockels Sto FT 37201.

 

Die vorgelegten Farbmuster entsprechen nicht der Altortsatzung. Für das Wohnhaus wurde im Jahre 2012 eine Anzeige für den Anstrich des Wohnhauses mit dem gleichen Farbton beantragt. Der Sockel unterscheidet sich. Der Marktgemeinderat hat damals der Maßnahme zugestimmt. Im Jahr 2016 ist die neue Altortsatzung in Kraft getreten. Bei einer Ortseinsicht wirken die Farben etwas heller als die beantragten Farbmuster.

 

Nach Rücksprache mit dem Büro Neu sollte eine Farbberatung vor Ort stattfinden. Die vorgelegten Farbmuster sind zu dunkel.

 

Beratung:

Im Bauausschuss wurde intensiv diskutiert. Der Beschlussvorschlag wurde im Bauausschuss neu formuliert. Daraufhin empfiehlt der Bauausschuss dem Beschlussvorschlag einstimmig zuzustimmen.


Beschluss:

Das vorgelegte Farbmuster entspricht nicht der Altortsatzung. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Farbberatung mit dem Städteplaner und dem Antragsteller zu vereinbaren. Der Gemeinderat wird über das Ergebnis informiert und entscheidet dann über die dann angezeigte Farbgebung.