Herr Müller ist erstaunt und irritiert, dass letztes Jahr beschlossen wurde, einen B-Plan für das Mischgebiet Winnestraße aufzustellen. Warum sich vier Gemeinderäte in einer erneuten Abstimmung dagegen entschieden haben, kann er nicht nachvollziehen. Er hat keine Argumente gehört und möchte von diesen Räten die Gründe für ihre Entscheidung wissen.

 

Lt. BGM Wolf-Pleßmann entscheidet jeder Gemeinderat nach seinem Gewissen. Sie sind an Aufträge nicht gebunden. So ist es in der Geschäftsordnung vorgegeben.

 

Peter Mayer möchte eine Erklärung zu dem Befangenheitsantrag bzgl. der Entscheidung zu einem Mischgebiet. Er ist der Meinung, dass es sich um eine neutrale Sache handelt. Entlang der Winne wohnen auch Gemeinderäte, die dann auch ausgeschlossen werden müssten.

 

BGM Wolf-Pleßmann erläutert Art. 49 GO, der die Gründe für einen Ausschluss von Beratung und Beschlussfassung beschreibt bzw. vorgibt, wann zwingend jemand auszuschließen ist. Kevin Mühling, Geschäftsführer der betroffenen Firma, ist der Sohn von GRin Mühling und damit ist sie auszuschließen.

 

Frau Hess argumentiert, dass die Gemeinderäte, die gegen die Aufstellung eines B-Plans gestimmt haben, selbst entscheiden sollten, ob sie heute Argumente vortragen möchten. Wer keine Antwort weiß, der kann auch keine Verantwortung tragen.

 

Lt. BGM Wolf-Pleßmann erklärt nochmal, warum Gemeinderäte ihr Stimmverhalten nicht rechtfertigen müssen.  

 

Ralf Reimann fragt sich, was sich zwischen dem Beschluss, der damals einstimmig zustande gekommen ist und dem jetzigen Beschluss ereignet hat, dass dieses Gewissen so beeinflusst habe, jetzt anders zu entscheiden. Herr Reimann möchte wissen, ob nach einem bestehenden Beschluss einfach nochmals ein neuer Beschluss gefasst werden kann.

 

BGM Wolf-Pleßmann weist darauf hin, dass es sich um zwei getrennte Verfahren handelt

 

Lt. Herr Geutner gibt es zwei Beschlüsse. Eine erste Abstimmung erfolgte nach dem Einreichen von Unterschriftslisten zu einem beabsichtigten Bürgerentscheid zum B-Plan Mischgebiet. Im zweiten Beschluss, nach den vorliegenden Gutachten, ging es um die Planung. Es sind zwei völlig unterschiedliche Verfahren.

 

Auf die Frage von Herrn Finn, wer der Antragsteller für die B-Plan-Aufstellung war, nennt Herr Geutner das Bürgerbegehren.

 

Nach Meinung von Herrn Finn ist dann Frau Mühling nicht auszuschließen.

 

Bei jedem Beschluss ist zu prüfen, ob jemand einen Vor- oder Nachteil haben könnte, so Herr Geutner.

 

BGM Wolf-Pleßmann trägt den Text des Art. 49 GO vor.

 

Auf die Argumentation von Herrn Reimann, dass dann Gemeinderat Trunk auch nicht mit abstimmen dürfe, stellt BGM Wolf-Pleßmann klar, dass Herr Trunk kein Angehöriger ist.