Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2

Sachverhalt:

Gemeinderätin Mühling ist von der Beratung und Beschlussfassung gemäß Art. 49 GO ausgeschlossen.

 

In der Gemeinderatssitzung vom 08.03.2022 wurde beschlossen, dass ein Bauleitplanverfahren „Mischgebiet Winnestraße“ eingeleitet werden soll.

 

Erforderlich zur Schaffung eines Mischgebietes wäre die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Die beiden Verfahren sollten im Parallelverfahren durchgeführt werden.

 

In der Gemeinderatssitzung vom 26.09.2023 wurde der vorgelegte Bebauungsplanentwurf vom Gremium abgelehnt. Der Aufstellungsbeschluss für das Flächennutzungsplanverfahren wurde daraufhin von der Tagesordnung genommen.

 

Da ein Bauleitplanverfahren entweder durch Satzungsbeschluss oder durch Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses beendet werden muss und nicht als „schwebendes Verfahren“ weitergeführt werden kann, wird vorgeschlagen, den Aufstellungsbeschluss vom 08.03.2022 aufzuheben.

 

 

Beratung:

Lt. GR Farrenkopf wurde das Bauleitplanverfahren eingeleitet, um Geld einzusparen. Er fragt sich, was dies alles gebracht hat, nachdem jetzt 2 Jahre vergangen sind und die Aufstellung eines Bebauungsplanes abgelehnt wurde. Die nächste Vorgehensweise wäre ein erneutes Bürgerbegehren. Er fragt, was zu tun sei, damit der Bebauungsplan genehmigt wird, sprich das Ganze vorwärts geht.

 

Ein Bauleitplanverfahren kann jederzeit eingestellt werden, so BGMin Wolf-Pleßmann. Zu Beginn hatte der Antragsteller zugesagt, die Kosten für die Aufstellung eines Bebauungsplanes übernehmen zu wollen, es kam jedoch nie zu einem Vertragsabschluss. Falls der Aufstellungsbeschluss heute nicht aufgehoben werden sollte, könnte das Bauleitplanverfahren auch noch zu einem späteren Zeitpunkt  eingestellt werden.

 

Lt. GR Farrenkopf sieht es in Rüdenau spätestens in 2-3 Jahren, wenn jemand anderes auf dem Bürgermeistersessel sitzt und die Mehrheitsverhältnisse anders sind, anders aus und dann läuft das Projekt.

 

GR Trunk ist gegen ein Mischgebiet in der Winnestraße. Die vorderen 5 Häuser stehen dort bereits 70 Jahre und er möchte nicht, dass jetzt ein Bebauungsplan als Mischgebiet darübergelegt wird. Der Gemeinderat hat geschworen, dem Gesetz treu zu sein.

 

Auf die unberechtigte Nachfrage von Herrn Finn, ob GR Trunk mitstimmen darf, informiert Herr Geutner, dass dies geprüft wurde und er stimmberechtigt ist.

 

 


Beschluss:

Der Aufstellungsbeschluss vom 08.03.2022 wird aufgehoben. Das Bauleitplanverfahren „Mischgebiet Winnestraße“ wird eingestellt.

 

Gemeinderätin Mühling war von der Beschlussfassung gemäß Art. 49 GO ausgeschlossen.