Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1

Sachverhalt:

Mit Datum vom 11.10.2023 wurde von der Fraktion der Freien Wähler ein Antrag auf Förderung erneuerbarer Energien – PV eingereicht. Zwischenzeitlich wurde der Antrag von den Freien Wählern modifiziert.  

 

Auszug aus dem Antrag:

Voraussetzungen:

Die förderfähige Anlage muss ab dem 01. Januar 2024 neu errichtet worden sein, entscheidend ist das Datum der Schlussrechnung.

Die Antragstellung ist möglich für: Privatpersonen; Unternehmen; Vereine; Wohnungseigentümergemeinschaften; Stiftungen; Organisationen und Körperschaften.

Nicht gefördert werden: Eigenleistungen und Prototypen, sowie gebrauchte Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen.

Die förderfähigen Anlagenkomponenten müssen fachgerecht montiert und angeschlossen werden sowie den einschlägigen nationalen und internationalen Normen (z.B. CE-Richtlinie) und den technischen Anschlussbedingungen des Netzbetreibers entsprechen.

 

Was wird gefördert?

Neuerrichtungen von Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Kleinheubach

Aufdach-Photovoltaikanlagen mit einer maximalen Nennleistung von 30 KWp

Balkon-Photovoltaikanlagen mit einer maximalen Nennleistung von 800 Wp

Ein mit der Neuanlage installierter Stromspeicher bis zu einer maximalen Speicherkapazität von bis zu 9 KW.

 

Förderfähig sind folgende Kosten der Aufdach- und Balkonanlagen:

Planungskosten

Installationskosten

Material- und Herstellungskosten

 

Fördersatz:

Aufdachanlagen ab 5 KWp (100,- Euro/KWp; max. 1000,- Euro)

Balkonanlagen bis 800 Wp (pauschal mit 100,- Euro)

Stromspeicher (zusätzlich max. 10 % zu den geförderten Aufdachanlagen)

 

Stellungnahme der Verwaltung

Die Anfrage beim Bay. Gemeindetag zur grundsätzlichen Förderung von privaten Photovoltaikanlagen durch eine Kommune wurde wie folgt beantwortet:

 

Zunächst wird auf die durch das Solarpaket I geplanten Erleichterungen für solche Anlagen hingewiesen (vgl. zudem die steuerlichen Entlastungen durch das Jahressteuergesetz 2022):  https://www.inside-digital.de/news/huerden-fuer-balkonkraftwerke-fallen-pv-recht-fuer-mieter hingewiesen.

 

Ob die Gemeinde Anlagen, die aus sich heraus schon rentabel sein sollten, auch noch fördert, sollte gut abgewogen werden, auch mit Blick auf den Wirtschaftlichkeitsgrundsatz aus Art. 61 Abs. 2 Satz 1 GO, den zweckmäßigen Einsatz gemeindlicher Haushaltsmittel (Vorrang eigener Liegenschaften?), den Adressatenkreis (welcher Einwohnergruppe kommt die Förderung zugute) und nicht zuletzt auf den durch solche Förderprogramme entstehenden Verwaltungsaufwand. Zumal die Gemeinde die Anlagen schon dadurch „subventioniert“, dass für den Eigenstrom keine Konzessionsabgabe anfällt, sprich jede kWh Eigenverbrauch schmälert das Konzessionsabgabeaufkommen der Gemeinde. Da wir Bedenken haben, ob Gemeinden hier Förderprogramme auflegen sollten, halten wir auch keine Musterförderrichtlinie vor.

 

Kumulations- und Doppelförderungsverbote ergeben sich aus den jeweiligen Förderprogrammen. Besteht ein solches Doppelförderungsverbot, „subventioniert“ die Gemeinde – salopp gesagt – evtl. den anderen Fördergeber, der im Falle einer gemeindlichen Förderung des Projekts auf dieses Verbot verweisen kann und sich die Förderung „spart“.

 

Beratung:

Bürgermeister Thomas Münig ergänzt, dass es sich bei der Förderung um eine freiwillige Leistung für das Jahr 2024 handeln würde und befürwortet die Förderung. Ob die Förderung im Jahr 2025 weiter ausgezahlt wird, muss zu gegebener Zeit neu entschieden werden. Bis Oktober 2023 wurden 35 PV-Anlagen im Markt Kleinheubach gebaut. In anderen Städten musste die Förderung zur Mitte des Jahres gestoppt werden, da die Fördermittel zu Ende gingen.

Herr Thomas Bissert macht nochmal auf die Gefahr der Doppelförderung aufmerksam ist aber grundsätzlich für die Förderung,

Herr Dieter Derlet findet, dass es schon genug staatliche Förderungen gibt, er ist gegen die kommunale Förderung für Privatpersonen.

Herr Thomas Schneider befürwortet die Förderung. Sie soll einen Anreiz schaffen, dass sich die Bürger über die Anschaffung einer PV-Anlage Gedanken machen.

Herr Jan Krippner betont, dass sich eine PV-Anlage immer lohnt.

 


Beschluss:

Der Marktgemeinderat Kleinheubach stimmt einer Förderung von Photovoltaikanlagen im Haushaltsjahr 2024 zu.

 

Gefördert werden:

Aufdach- und Fassadenanlagen ab 5 KWp (100,- Euro/KWp; max. 1000,- Euro)

Balkonanlagen bis 800 Wp (pauschal mit 100,- Euro)

Stromspeicher (zusätzlich max. 10 % zu den geförderten Aufdach- und Fassadenanlagen)

 

In den Haushaltsplan 2024 werden insgesamt 35.000 € für diese Förderung eingeplant.

 

Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Richtlinie auszuarbeiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.