Herr Finn fragt, ob im Falle einer Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zur Bauleitplanung Mischgebiet Winnestraße wieder das Bürgerbegehren greift. Falls eine Aufhebung beschlossen wird, wurden 26tsd Euro zum Fenster hinausgeworfen.

 

Für Herrn Robert Bürger kann ein Gemeinderat natürlich eine Entscheidung zurückziehen. Vorweg hieß es, dass Entscheidungen Demokratie sind. Es scheint so, dass Rüdenau‘s Kassen ziemlich leer sind. Da das Bürgerbegehren alle rechtlichen Vorschriften eingehalten hatte, möchte er wissen, ob dieses im Falle einer Rücknahme des Aufstellungsbeschlusses noch Gültigkeit hat.

 

Lt. BGMin Wolf-Pleßmann sind es zwei getrennte Verfahren und ein Bauleitplanverfahren könnte in jeder Phase eingestellt werden.

 

Frau Züchner informiert, dass im Falle einer heutigen Rücknahme des Aufstellungsbeschlusses das Bürgerbegehren nicht mehr gültig ist. Es müsste erneut stattfinden. Wunsch war, gleich ein Bauleitplanverfahren einzuleiten.

 

Ralf Reimann trägt ein Zitat der Bürgermeisterin aus der öffentlichen Sitzung vom 08.03.2022 zu einem Bürgerbegehren bzgl. zu einem Mischgebiet Winnestraße vor. In der jetzigen Bürgerversammlung wurde gesagt, dass ohne Zustimmung das Bauleitverfahren vermutlich scheitern wird. Im Gemeinderat werden Beschlüsse gefasst und wieder zurückgenommen. Der Bürger wird momentan aktiv, da Dinge nach außen nicht transparent erscheinen. Er glaubt, dass in dem damals genannten Zitat bereits begründet ist, was heute hier geschehen wird.