Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Flurscheide Mittelgewann“, im allgemeinen Wohngebiet.

 

Nach einem abgewiesenen Klageverfahren durch den Antragsteller beim Verwaltungsgericht Würzburg auf Zulässigkeit der Einfriedungshöhe von 1,80 m, erließ das Landratsamt nach dem Urteil eine Rückbauanordnung des Zaunes auf 1,30 m.

Der Antragsteller plant nun, die bestehende Einfriedung mit einer Höhe von 1,80 m auf 1,40 m einzukürzen.

 

Gemäß Art. 57 Abs. 1, Satz 7 Buchstabe a) BayBO sind Einfriedungen, Sichtschutzzäune mit einer Höhe bis 2,00 m verfahrensfrei. Dies ist bei der Einfriedung der Fall. Da die Höhe der Einfriedung die im Bebauungsplan zulässige Höhe (1,30 m) um 0,10 m überschreitet, bedarf dies einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

 

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Alle Eigentümer der benachbarten Grundstücke haben dem Vorhaben zugestimmt.

 

Beratung:

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 


Beschluss:

Der Markt Kleinheubach erteilt für die Überschreitung von 10 cm von der im Bebauungsplan festgesetzten Höhe für die Einfriedung eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.