Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB). Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet.

 

Der Bauherr beabsichtigt, an der Grundstücksgrenze zu Fl.Nr. 3793/2 und 3795/1 ein Carport mit einer Länge von 6,00 m und einer Höhe von 2,82 m zu errichten. Da der Carport mit dem Haus verbunden ist, ist die Einreichung eines Bauantrags erforderlich.

 

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Alle Eigentümer der Nachbargrundstücke haben dem Bauvorhaben zugestimmt.

 

Beratung:

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.


Beschluss:

Der Markt Kleinheubach erteilt dem Bauvorhaben in der vorliegenden Form das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.

Die Entwässerung der Dachfläche hat auf dem eigenem Grundstück zu erfolgen, vorzugsweise durch Versickerung.