Sitzung: 05.12.2023 MK/027/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Sachverhalt:
Das Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB). Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet.
Der Bauherr beabsichtigt, an der Grundstücksgrenze zu Fl.Nr. 3793/2 und 3795/1 ein Carport mit einer Länge von 6,00 m und einer Höhe von 2,82 m zu errichten. Da der Carport mit dem Haus verbunden ist, ist die Einreichung eines Bauantrags erforderlich.
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt. Alle Eigentümer der Nachbargrundstücke haben dem Bauvorhaben zugestimmt.
Beratung:
Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Beschluss:
Der Markt Kleinheubach erteilt dem Bauvorhaben in der
vorliegenden Form das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.
Die Entwässerung der Dachfläche hat auf dem eigenem
Grundstück zu erfolgen, vorzugsweise durch Versickerung.