Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Industriegebiet Süd“, im Industriegebiet.

 

Der Bauherr beabsichtigt, an der Halle Ost eine energetische Sanierung durchzuführen. Dabei soll die freistehende Industriehalle entkernt und eine tragende Innenwand über die volle Breite der Halle (ca, 14 m) zurückgebaut werden. Um diese abbrechen zu können, muss eine Abfangkonstruktion mittels eines Stahl-Abfangträgers hergestellt werden.

 

Nach Erhalt des Genehmigungsbescheides ist die Einreichung eines neuen Bauantrages zur Änderung und Nutzungsänderung der Halle Ost vorgesehen. Vorab sollen die o.g. Arbeiten durchgeführt werden.

 

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes, da die Baugrenze geringfügig überschritten wird. Folgende Erläuterung liegt vor:

 

„Der Verlauf der Baugrenze im Bebauungsplan berücksichtigt die Lage der Halle Ost und umschließt diese an drei Seiten. Die Baugrenze wird an drei Seiten der Halle im Nordwesten, Nordosten und Südosten auf einer Gesamtlänge von 53,71 m um gesamt 1,101 m² überschritten.

Die Überschreitung ergibt sich durch die energetische Sanierung der Halle Ost in Form eines außenliegenden Wärmedämmverbundsystems.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die beantragte Befreiung der Überschreitung der Baugrenze ist marginal und ist städtebaulich vertretbar.

 

Weitere Befreiungen bezüglich Brandschutz werden vom Landratsamt geprüft.

 

Ob die künftige Nutzung neue Stellplätze nach der Stellplatzsatzung des Marktes Kleinheubach i.V. mit der GaStellV auslöst, wird im Folgebauantrag behandelt.

 

Beratung:

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.


Beschluss:

Der Markt Kleinheubach erteilt für die Überschreitung der Baugrenze eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wird erteilt.