GR Klein: trägt einen Presseartikel vom 27.10. 23 „Bauausschuss Großheubach in Kürze“ vor. Dort wird genannt, dass im Falle eines verdeckten Mangels die Gewährleistung unbefristet 30 Jahre beträgt. Nach seiner Meinung handelt es sich bei dem Schadensfall KiTa um einen verdeckten Schaden.

 

Lt. BGM Distler wurde dies vom Justitiar der Diözöse Würzburg, von ihm selbst sowie seinem auf Baurecht spezialisierten Kollegen, Herrn Rechtsanwalt Roland Grimm, der die Gemeinde in dem Prozess gegen die Fa. Syndikus vertritt, überprüft. Nach 10 Jahren sind sämtliche Gewährleistungsansprüche verjährt, wie übereinstimmend festgestellt wurde. Vor der Gesetzesänderung durch die Schuldrechtsreform im Jahre 2002 hätte die Presse Recht gehabt.

 

Dem damaligen Bauunternehmer war mitgeteilt worden, es müsse keine Abdichtung erfolgen, da man nicht weiß, ob weiter gebaut wird. Später kam aus der Kirchenverwaltung die Idee, dass beigefüllt werden solle, was die Baufirma normalerweise nicht ohne vorherige Abdichtungsmaßnahmen hätte tun dürfen. Sie hätte Bedenken anmelden müssen. Der verantwortliche Architekt hätte dies überwachen müssen, allerdings gilt für ihn die 5-Jahresfrist ab Fertigstellung des Werkes und diese Zeit war überschritten.