Da es um einen Antrag zur Bundesförderung Waldmanagement geht, fragt GR Link, ob der Gemeinde ein Nachteil entsteht, wenn TOP 3 erst in 2024 behandelt wird.
Lt. Sabine Geutner werden Haushaltsmittel für diesen Antrag zur Verfügung gestellt. Sollte der Antrag erst in 2024 erfolgen, verliert man ein Jahr. Der Antrag kann online gestellt werden.
Die Frage von GR Link, ob beim Antrag bereits die mögliche Anzahl an Hektar sofort angeben werden müssen, beantwortet Frau Geutner mit JA.
GRin Mühling möchte wissen, ob die Fläche heute festgelegt sein muss.
Lt. Frau Geutner legt dies nicht der Gemeinderat fest, sondern Herr Hack schlägt die Flächen vor.
Bernd Geutner ergänzt, dass Herr Hack im Zuge der Vorstellung des Forstbetriebsplanes Flächen vorschlagen möchte.
GRin Mühling erkundigt sich, ob es sein kann, dass bei späterer Behandlung die Gemeinde Fördermittel nicht bekommt und ja wesentliche Frage des Gemeinderates war, ob Personalkosten im Förderbetrag enthalten sind.
Bis 2026 ist eine Förderung gesichert, danach kann je nach HH-Lage eine jährliche Förderung erfolgen, erklärt Frau Geutner. Sie ist der Ansicht, dass besondere Kosten nicht im Förderbetrag enthalten sind, da es um Klimaschutz geht.
Die Frage von GR Link, ob die Gemeinden Laudenbach und Kleinheubach zugestimmt haben, beantwortet Bernd Geutner mit JA.
Beschluss:
TOP 3 der Ladung „Forstwirtschaft
Rüdenau - Bundesförderung "Klimaangepasstes Waldmanagement" - Beratung
und Beschlussfassung
Wird von der
Tagesordnung genommen.
Damit ist der Antrag
abgelehnt