Sitzung: 19.12.2023 GRR/022/2023
Herr Bischof hatte in der letzten Sitzung die Frage gestellt, was Bürger über den Gemeinderat hinweg tun können, um eine Eingemeindung voranzutreiben. Er hätte gerne eine Aussage der Gemeinde dazu, denn es sind sicherlich bestimmte Kriterien zu erfüllen, wenn in der Bürgerschaft Bestrebungen etwa zu einem Bürgerbegehren bestehen.
Bernd Geutner hat nicht wahrgenommen, dass das Bestreben einer Eingemeindung aus den Zuschauern kam. Eine weitere Möglichkeit wäre, über ein Bürgerbegehren anzustoßen, dass sich der Gemeinderat mit diesem Thema befasst. Auf Anfrage hat die Rechtsaufsicht dieses Vorgehen nicht ad hock ausgeschlossen.
Die Unzufriedenheit der Rüdenauer ist groß und man muss sich wehren, sollte sich nichts im Gremium ergeben. Die Bürger erkennen kein Verständnis für Demokratie in den Sitzungen. Er ist lediglich Sprachrohr, denn es rührt sich einiges im Dorf. Im 1. oder 2. Quartal wird sich entscheiden, ob ein Bürgerbegehren angestoßen wird.
Herr Geutner gibt zu bedenken, ob das Werkzeug einer Eingemeindung richtig ist, um den bestehenden Missstand zu beheben. Es muss auch eine Kommune gefunden werden, die Rüdenau aufnehmen würde.