Lt. Herr Rodenbach wurde ein Bürgerentscheid eingereicht und trotzdem die Aufstellung eines Bebauungsplanes durch den Gemeinderat abgelehnt.

 

Herr Geutner erläutert, dass mit einem Bürgerbegehren keinen Anspruch darauf besteht, die Planungshohheit der Gemeinde so in Anspruch zu nehmen, dass dies zum Erfolg führt. Es gab andere Bürgerbegehren, die zum Beschluss des Gemeinderats geführt haben. Durch den Bürgerentscheid wäre lediglich der Aufstellungsbeschluss zustande gekommen und somit die Einleitung einer Bauleitplanung.