Im Gegensatz zum ursprünglich eingereichten Bauantrag auf Baugenehmigung, der in der Sitzung am 18.07.2023 aufgrund der Überschreitung der maximal sichtbaren Sockelhöhe für die Kellereingangstüre abgelehnt wurde, wurde bei diesem Bauvorhaben auf den Außenzugang verzichtet und innenliegend einen Zugang zum Kellergeschoss geschaffen. Das Bauvorhaben wurde im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht.