In der letzten Sitzung am 23.11.23 wurde von BGMin Wolf-Pleßmann genannt, dass für Bürgerfragen maximal 15 Minuten Rederecht besteht, so GR Farrenkopf. Er hat hierzu nichts gefunden und möchte wissen, wo genau dies steht. Sollte diese Zeit nicht schriftlich bestimmt sein, dann stellt er den Antrag, dass Rederecht zeitlich festgelegt wird.

 

Zweiter BGM Pfister wird die Erste BGMin Wolf-Pleßmann informieren und sie bitten in der nächsten Sitzung dazu Stellung zu nehmen.