Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Der Antragsteller beantragt, für das Grundstück Fl.Nr. 268/2 Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang an die Wasserversorgungseinrichtung des Marktes Kleinheubach zum Schlagen eines Brunnens zur Gartenbewässerung.


Beschluss:

Der Markt Kleinheubach beschließt, dem Antrag auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang an die gemeindliche Wasserversorgung für den Betrieb eines Brunnens auf dem Grundstück Fl.Nr. 268/2 zuzustimmen.