Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Die MIG hat sich bei der Gemeinde Rüdenau gemeldet und angefragt, ob Interesse an der Versorgung mit einem Mobilfunkmast besteht.

Die MIG ist nach eigenen Angaben ein Unternehmen des Bundes, das sich zum Ziel gesetzt hat, die sog. „weißen Flecken“ in der Mobilfunkversorgung in Deutschland zu schließen. Dabei liegt der Fokus auf Gebieten, die durch die Mobilfunknetzbetreiber aufgrund fehlender Wirtschaftlichkeit bisher nicht ausgebaut wurden. 

 

Die Gemeinde Rüdenau wird gebeten mitzuteilen, ob an einem der im Lageplan gekennzeichneten Standorte (grob eingezeichnet, nicht parzellenscharf) Interesse an der Errichtung eines Mobilfunkmastes bestünde. Der im Lageplan als „D“ gekennzeichnete Standort befindet sich auf Kleinheubacher Gemarkung. Falls diese Fläche von der Gemeinde Rüdenau präferiert würde, müssten Verhandlungen mit dem Markt Kleinheubach aufgenommen werden.

 

Die MIG selbst ist kein Mobilfunkanbieter und müsste falls grundsätzliches Interesse besteht zunächst einmal prüfen, welcher der Standorte überhaupt aus technischer und wirtschaftlicher Sicht in Frage käme. Zudem müsste dann auch ein Betreiber gefunden werden. Ob also bei grundsätzlichem Interesse der Gemeinde Rüdenau überhaupt ein neuer Standort gefunden wird bzw. realisiert werden kann, kann aktuell nicht beantwortet werden.

 

Inwieweit die hier gezeigten Standorte dann das Gemeindegebiet versorgen würden, wäre dann von der MIG bzw. dem möglichen Betreiber zu klären und darzulegen.

 

Heute wäre zu entscheiden, ob das Thema überhaupt von der MIG verfolgt werden soll oder ob kein Interesse an einem Mobilfunkmast besteht. 

 

Beratung:

BGMin Wolf-Pleßmann wurde von einer Mitarbeiterin der MIG angesprochen zur Anfrage einer Errichtung eines Mobilfunkmastes. Lt. MIG hat sich inzwischen ein neuer Sachverhalt ergeben, die in Frage kommenden Liegenschaften der Kandidaten A, B, D und E sind ausgeschlossen, da sie sich im Landschaftsschutz und/oder in einem geschützten Biotop befinden. Derzeit bleibt nur noch Kandidat „C“ übrig, welcher sich in der Gemarkung Rüdenau, Flurstück 657 befindet. Deshalb stellt sich die Frage an den Gemeinderat, ob dieses Grundstück für die Gemeinde akzeptabel wäre und man weiter mit der MIG in Verhandlung gehen möchte.

 

Da in letzter Zeit ein besserer Mobilfunkempfang in Rüdenau besteht, bestätigte die Telekom auf Nachfrage von der BGMin, dass die bestehenden Masten aufgerüstet wurden. Allerdings gibt es immer noch Bereiche ohne Empfang, z. B. vorne am Röseweg – Bauhof. Bei einem Unglück dort mit Polizei- und Rettungsdiensteinsatz mussten die Einsatzkräfte etwas entfernt nach Empfang suchen. Die Informationen der MIG wurden von ihr ungeprüft übernommen.

 

Lt. GR Farrenkopf wäre gut, wenn jeder einen guten Handy-Empfang in Rüdenau hätte, egal wo.  Kandidat „C“ kann er jedoch nicht vertreten.

 

Für GR Pfister ist fraglich, ob man z. B. in der Flörstraße vom Punkt „C“ aus Empfang haben wird. Man sollte sich bei der Telekom erkundigen, ob zukünftig der Sendemast Richtung Mainbullau weiter ertüchtigt wird. Beispielsweise hat man in der Lagerhalle des CCR inzwischen Empfang, was vorher nicht der Fall war. Für ihn wäre „D“ noch akzeptabel, aber die Standorte A, B, C nicht.

 

GRin Mühling berichtet, dass man im Röseweg Richtung Kleinheubacher Weg jetzt schlechteren Empfang habe als zuvor. Sie glaubt, dass sich die Empfangspunkte durch die neue Einstellung verschoben haben. Der Bund unterstützt, dass Deutschlandweit der Mobilfunk abgedeckt ist. Da es allerdings auch andere Meinungen zu einer stärkeren Verstrahlung gibt, könnte man möglicherweise vor Beauftragung der MIG eine allgemeine Abfrage machen.

 

Für BGMin Wolf-Pleßmann gibt es viele Meinungen, wenn z. B. Fakten nicht zur Kenntnis genommen werden oder genommen werden wollen. Eine Einladung ins Gremium hat die Dame der MIG abgelehnt, sie würde sich ggf. zuschalten lassen. Der Bitte um Eigentümerdaten der Liegenschaften zu „C“ ist BGMin Wolf-Pleßmann nicht nachgekommen.

 

GR Link spricht sich für ein Prüfung aus, die kostenlos ist. Nach dem Ergebnis kann man immer noch diskutieren.

 

BGMin Wolf-Pleßmann wird sich erkundigen, ob die genannten Liegenschaften A, B, D und E tatsächlich, wie von der MIG behauptet, im Landschaftsschutzgebiet bzw. in einem geschützten Biotop befinden.

 

Die Frage von GRin Mühling, ob eine Zusage zu einer Prüfung verpflichtend zu einem Auftrag ist, verneint BGMin Wolf-Pleßmann.

 

Lt. Herr Geutner wäre die Prüfung von Punkt A und D sinnvoll. Die MIG möge nachweisen, warum ein Standort im Landschaftsschutzgebiet nicht möglich ist.

 

Im Gremium plädiert man dafür die Standorte A, D und E prüfen zu lassen.


Beschluss:

Die MIG soll die Prüfung der Standorte A, D und E weiterverfolgen.