Seit einiger Zeit fällt Frau Ariane Breitenbach auf, dass vor dem Gasthaus Krone ein Lieferfahrzeug parkt, öfter auch gegen die Fahrtrichtung. Aufgrund der Größe des Fahrzeuges hat man sehr schlechte Sichtverhältnisse beim Ein- und Ausfahren in die oder aus der Bachgasse. Sie glaubt der Besitzer wohnt zur Miete in der Gaststätte.

Eine ähnliche Situation findet sich in der Odenwaldstraße - Einmündung Dr. Vits-Straße. Dort parken Fahrzeuge auch gegenüber der Straßeneinmündung, sodass man Probleme beim Ein- und Ausfahren in die/aus der Dr. Vits-Straße hat. Sie hat erfahren, dass in Michelstadt die Verkehrsüberwachung auch nachts aktiv ist, in Laudenbach offensichtlich nur tagsüber.

 

BGM Distler bittet darum, zu beobachten, wann wer wo genau parkt und dann in der Verwaltung Bescheid zu geben. Dies könne man dann der Verkehrsüberwachung mitteilen. Grundsätzlich ist das Parken gegenüber einer Einmündung nicht gestattet.

 

Herr Hock erkundigt sich, ob sich die Verkehrsüberwachung in Laudenbach überhaupt lohnt.

 

Als erzieherische Maßnahme und aus Gründen der Verkehrssicherheit lohnt sich eine Verkehrsüberwachung, so BGM Distler. In den meisten Monaten hat die Gemeinde allerdings ein Defizit auszugleichen. Die Überwachung in Laudenbach ist deshalb zeitlich begrenzt, hauptsächlich wird der ruhende Verkehr kontrolliert, da die Überwachung des fließenden Verkehrs wesentlich teurer ist.

 

GR Bauer fragt, ob es nicht Pflicht eines Eigentümers ist, für seine Mieter Parkplätze zur Verfügung zu stellen.

 

Dies ist so in der Genehmigung der Umnutzung für dieses Gebäude vorgeschrieben, antwortet BGM Distler. Wenn allerdings ein Stellplatz weiter weg ist, parken Mieter dann eben möglichst nahe am Haus auf der Straße.

 

Grund dafür ist auch, dass Stellflächen oft mit anderen Gegenständen belagert sind, ergänzt GR Stahl.