Beschluss: Einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

Der Schulverband Kleinheubach bietet aktuell die Schulform gebundene Ganztagsschule für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule an. In den letzten Schuljahren hat sich gezeigt, dass es immer schwieriger wird eine gebundene Ganztagsklasse zu etablieren.
In der Sitzung sollen mögliche Schul- und Betreuungsformen aufgezeigt und ein Empfehlungsbeschluss für die Schulverbandsversammlung gefasst werden.

Beratung:

BGM Münig erklärt den Anwesenden die Organisation des Schulverbandes: der Schulverband ist Träger der Grundschule, der Markt Kleinheubach, die Gemeinde Laudenbach und die Gemeinde Rüdenau sind die Mitglieder im Schulverband.

Anhand einer Präsentation teil BGM Münig den Gemeinderäten die möglichen Veränderungen des Ganztagesschulangebots ab dem Schuljahr 2024/2025 mit.

Die Aufteilung der Klassen auf die Jahrgangsstufen im laufenden Schuljahr, sowie einen Ausblick auf die kommenden Schuljahre anhand der Geburten sind ein ausschlaggebender Faktor.

Wichtige Eckpunkte zu den Betreuungsangeboten und deren Durchführung sind die Prognosen der Schülerzahlen inklusive der Korridorkinder (Kinder die in den Monaten Juli, August und September geboren sind), die Anzahl der Kinder mit Migrationshintergrund und die Anzahl der Schüler im Ganztagesschulangebot. Weiterhin gibt es verschiedene Vorschriften zur Bildung der Klassenstärke und somit der Anzahl der Klassen pro Jahrgangsstufe. Aufgrund der zu erwartenden, niedrigen Schülerzahlen für das nächste Schuljahr, wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein, eine Gebundene Ganztagesklasse anzubieten. Eine Offene Ganztagesschule (OGTS) würde den Schülern und Eltern mehr Flexibilität geben, da die Möglichkeit besteht, zwischen 2, 3 und 4 Tagen dieses Angebot zu buchen. Bei der Gebundenen Ganztagesschule (GGTS) entscheiden sich die Eltern für die gesamte Dauer der Grundschule (Klasse 1-4) für das Angebot der GGTS. Die Schüler sind dann während ihrer Grundschulzeit immer im gleichen Klassenverbund.

 

Derzeit befinden sich 18 Kinder in Laudenbach im Hort, 40 Kinder im Hort der Kita Regenbogen und 70 Kinder – verteilt auf 4 Klassen – in der GGTS.

Die Unterschiede in den beiden Ganztagesangeboten liegen vor allem in der Betreuung: in der GGTS werden zusätzlich 12 Lehrer-Stunden angeboten, die in der OGTS nicht beinhaltet sind. Der inhaltliche Ablauf unterscheidet sich darin, dass in der OGTS eine Hausaufgabenzeit angeboten wird, in der GGTS wird am Nachmittag Lernzeit bzw. Unterricht angeboten.

 

Folgende Fragen werden von den Gemeinderäten aufgeworfen:

Was veranlasst die Eltern, ihre Kinder in der Ganztagesklasse anzumelden?

Frau Hirsch vermutet, dass für die Eltern die Betreuungszeiten in der Ganztagesklasse das Hauptargument sind, die Kinder in der GGTS anzumelden. Auch scheint es den Eltern wichtig zu sein, dass die Kinder, wenn sie nach Hause kommen, keine schulischen Tätigkeiten mehr erledigen müssen. Auf die Frage, ob die 12 Lehrer-Stunden auch ein Grund für die GGTS seien, bekräftigt Frau Hirsch ihre vorherige Aussage.

 

Wie verhält sich der Migrationsschlüssel im Hinblick auf die Klassenstärke?

Die Anzahl der verbindlich angemeldeten Schüler ist ausschlaggebend für die Klassenbildung: die Obergrenze für eine Klasse beträgt 28 Schüler, erst dann kann eine weitere Klasse gebildet werden. Ist der Migrationsanteil höher als 50% verändert sich die Obergrenze der Klassenstärke auf 25 Schüler maximal. Dies muss extra beantragt und bewilligt werden.
Die Klassenbildung erfolgt nachdem die Schülerzahlen verbindlich feststehen. Für eine Klasse sind mindestens 16 Schüler erforderlich.  Je nach Schülerzahl können zwei oder drei Klassen gebildet werden. Gibt es zu wenige Anmeldungen für das kommende Schuljahr, für ein Angebot der gebundenen Ganztagsklasse kann keine Ganztagsklasse angeboten werden, da es nicht zu einer Klassenmehrung kommen darf.

 

Speziell für Laudenbach kommt die Frage auf, welche Auswirkungen eine OGTS auf das Hortangebot im Ort hat.

BGM Distler antwortet, dass die OGTS sicherlich als Konkurrenz zum Hort in Laudenbach zu sehen ist, da die Kosten der OGTS niedriger als die des Horts sind. Sollten weniger Plätze im Hort gebucht werden, würde dies evtl. eine Personalreduktion mit sich ziehen.

BGM Münig ergänzt, dass die Entscheidung für den Hort oder die GTS eine bewusste Entscheidung ist und die unterschiedlichen Buchungskriterien eine große Rolle spielen werden. Eine Aussage ist aber erst möglich, wenn die endgültigen Anmeldungen für das Schuljahr 2024/2025 vorliegen. Eine Vorababfrage, welche Betreuungsform die Eltern für ihre Kinder wählen sei nicht aussagekräftig.

 

In einem regen Austausch werden viele Argumente für und gegen die GGTS und OGTS diskutiert. Wichtige Faktoren für die Gemeinderäte sind, dass die Kinder nicht aus ihren bestehenden Klasseverbänden und Lerngewohnheiten in der GGTS gerissen werden. Auch bildungsferne Familien werden nach Meinung der Gemeinderäte durch das Konzept der OGTS benachteiligt, da die Lehrer-Stunden hier entfallen. Die Kleinheubacher Gemeinderäte sind sich trotzdem einig, dass die Umstellung auf die OGTS notwendig ist, dies sollte für die Kinder, die im nächsten Schuljahr in die erste Klasse kommen gelten. Für die Schüler, die bereits die GGTS besuchen und im Schuljahr 2024/2025 in die Klassen 2 – 4 kommen, soll sich die Beschulung nicht ändern. Das bedeutet eine schrittweise Änderung von der GGTS in die OGTS. Die Kosten hierfür, aufgrund evtl. Aufstockung des Betreuungspersonals, sind für die Gemeinderäte weniger bedeutend als das Wohl der Schulkinder. Die Schulleitung und die Leitung des Betreuerteams sehen es als sehr schwierig an, die Betreuung zweier unterschiedlicher Konzepte mit dem derzeitigen Personal und Raumsituation durchzuführen.

Die Förderung für die OGTS unterscheidet sich von der für die GGTS. Sie wird nach Gruppen mit mindestens 14 Zählschülern berechnet. Ein Schüler, der 4 Tage die OGTS besucht entspricht einem Zählschüler. Ein Schüler, der an 2 Tagen die OGTS besucht entspricht somit einem halben Zählschüler. Um eine Gruppe mit 14 Zählschülern zu erhalten sind somit erfahrungsgemäß mehr als 14 Kinder notwendig, je nach Buchungszeiten.

Grundsätzlich ist es für die Gemeinden im Landkreis schwierig, das Angebot der GGTS aufrecht zu erhalten, da die Alternativ OGTS leichter umzusetzen ist. Auch in Erlenbach am Main wird ab dem nächsten Schuljahr keine GGTS mehr geben.

 

BGM Distler plädiert am Ende der Diskussion für die OGTS, da diese Form der Ganztagsschule für den Schulverband durchführbar ist. Er vertraut hier auf die Einschätzung des pädagogischen Personals.

 

BGM Münig kündigt eine Schulverbandsitzung für Donnerstag, 15.02.2024 an, in der die Empfehlungen der Gemeinderäte bearbeitet werden.

 

 


Beschluss 1:

Der Marktgemeinderat Kleinheubach empfiehlt dem Schulverband Kleinheubach die Umstellung des Betreuungsangebotes „Gebundener Ganztag“ in „Offener Ganztag“.

Das Betreuungsangebot „Hort“ soll in der bestehenden Trägerverantwortung weiter bestehen.

 

10:1 abgelehnt

 

Beschluss 2:

Der Marktgemeinderat Kleinheubach empfiehlt dem Schulverband Kleinheubach die Umstellung des Betreuungsangebotes „Gebundener Ganztag“ in „Offener Ganztag“ beginnend für die erste Klasse im Schuljahr 2024/2025. Die bestehenden Klassen bleiben in der Beschulung „Gebundener Ganztag“. Das Betreuungsangebot „Hort“ soll in der bestehenden Trägerverantwortung weiter bestehen.